anwaltliche Abwehr von Branchenbuch-Fallen

Die Liste dubioser Branchenportalanbieter erscheint mittlerweile endlos zu sein. In regelmäßigen Abständen tauchen neue Firmen mit Sitz im In- oder Ausland auf und bemühen sich darum, Unternehmen und Unternehmern, Freiberuflern und Vereinen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren sehr erfolgreich Mandanten gegen solche Firmen. Lesen Sie mehr...

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Die Liste dubioser Branchenportalanbieter erscheint mittlerweile endlos zu sein. In regelmäßigen Abständen tauchen neue Firmen mit Sitz im In- oder Ausland auf und bemühen sich darum, Unternehmen und Unternehmern, Freiberuflern und Vereinen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die Masche ist dabei weitgehend die gleiche und beginnt zumeist mit der Zusendung eines Formblattes auf dem einige Daten des Angeschriebenen bereits voreingetragen sind. Diese solle man doch bitte auf Richtigkeit prüfen und ggf. ergänzen.

Die Schreiben sehen auf den ersten Blick meist unverfänglich aus und machen häufig den Eindruck eines behördlichen Schreibens oder eines renomierten Branchenbuchverlags, wie z.B. den Gelben Seiten. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Auf den Schreiben finden sich immer auch ein oder mehrere Absätze mit Fließtext. Dieser beginnt zumeist mit Belanglosigkeiten, welche offenkundig das Weiterlesen des Textes verleiden sollen. Erst wenn man tatsächlich den gesamten Text liest, kann man erkennen, dass es sich nicht um den vermuteten Datenabgleich einer Behörde handelt, sondern, durch die Rücksendung des Formblattes ein kostenpflichtiger Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis beauftragt werden soll. Zumeist sollen diese Verträge sodann auch gleich für Laufzeiten von zwei oder drei Jahren abgeschlossen sein. Bei Preisen zwischen 400,00 bis 1.300,00 Euro pro Jahr, kann dies äußerst teuer werden.

Sollten auch Sie in solche eine Branchenbuch-Falle geraten sein, können wir Ihnen wieder heraushelfen. Wir haben bereits in tausenden von Fällen für Mandanten bewirkt, die vermeintlich abgeschlossenen Verträge rechtlich zu Fall zu bringen, so dass keinerlei Zahlungen an die Branchenbuch-Firma geleistet werden mussten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unserer Kanzlei auf und wir besprechen in einem kostenfreien Erstgespräch gern auch die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer

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