Es blitzt am 19.04.2017 – Blitzermarathon in Deutschland

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Mandanten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Wir kennen die Schwachstellen, die Fehlerquellen bei Messungen im Straßenverkehr und die rechtlichen Möglichkeiten, das bestmögliche Ergebnis zugunsten des Mandanten zu erzielen. Gern helfen wir auch Ihnen, wenn Sie sich in einer derartigen Situation befinden.

[vc_row][vc_column][vc_column_text]

Erster großer Blitzermarathon in 2017

Hat es Sie auch erwischt? Wir helfen Ihnen weiter. Lesen hierzu mehr am Ende dieses Artikels.

Auch im Jahre 2017 findet – wie in den Jahren zuvor – deutschlandweit ein sogenannter „Blitzermarathon“ statt. Da alles irgendwie englisch hipp sein muss, wird er in diesem Jahr allerdings „Speedmarathon“ genannt. Im Unterschied zu den vergangenen Jahren beteiligen sich am diesjährigen Verkehrsaktionstag aber nicht alle Bundesländer – lediglich 8 der 16 Bundesländer machen mit.

Der Fokus der Polizei richtet sich wiedermal insbesondere auf Temposünder. Geblitzt wird seit den frühen Morgenstunden. Bis Mitternacht muss mit verstärkten Laser- und Radarkontrollen gerechnet werden; in einzelnen Bundesländern sollte man sogar bis Donnerstagmorgen um 6 Uhr auf der Hut sein. In Sachsen ist man besonders fleißig (oder unausgelastet?) und will die Aktion sogar bis Sonntag andauern lassen.

Folgende Bundesländer beteiligen sich an der Aktion:

• Bayern
• Brandenburg
• Bremen
• Hessen
• Saarland
• Sachsen
• Thüringen
• Rheinland-Pfalz

Falls Sie in diesen Ländern heute unterwegs sind, sollten Sie also besonders genau auf die Verkehrszeichen achten. Gerade in Anbetracht der Urlaubs- und Ferienzeit ist das Verkehrsaufkommen besonders hoch, die Gelegenheit für die Ordnungshüter demnach günstig.

Hat es einen dennoch erwischt und man sein Foto in den Blitzeranlagen verewigt, erhält man zumeist wenige Tage oder Wochen später als erstes einen Anhörungsbogen. Darin wird man aufgefordert, sich als Betroffener oder Zeuge zu dem erhobenen Vorwurf zu äußern.

Viele Messungen, welche im Straßenverkehr vorgenommen werden, sind jedoch fehlerhaft oder zumindest rechtlich angreifbar. Es ist daher besonders wichtig, nicht in vorschnell zu reagieren, etwa durch Kontaktaufnahme zu den Ordnungsbehörden oder übereilte Reaktion auf den Anhörungsbogen. Hierdurch kann man sich sonst sehr schnell wichtige Verteidungsmöglichkeiten abschneiden. Wie immer im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht gilt uneingeschränkt der Rat „Schweigen ist Gold.“. Gerade wenn es um empfindliche Sanktionen geht, wie einem hohen Bußgeld, Fahrverbot oder Punkten in Flensburg, sollte man ernsthaft in Erwägung ziehen, fachkundigen Rat einzuholen und seine Reaktion bzw. die weitere Vorgehensweise mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt abzustimmen.

Hat es Sie auch erwischt? Wir helfen Ihnen weiter!

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren bundesweit Mandanten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Wir kennen die Schwachstellen, die Fehlerquellen bei Messungen im Straßenverkehr und die rechtlichen Möglichkeiten, das bestmögliche Ergebnis zugunsten des Mandanten zu erzielen. Gern helfen wir auch Ihnen, wenn Sie sich in einer derartigen Situation befinden.

Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer

[/vc_column_text][vc_single_image image=“9206″ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]Daneben besteht auch die Möglichkeit, unseren Rückrufservice zu nutzen, indem Sie uns Ihre Unterlagen zur Sache (Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an Kanzlei@LFLegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Verteidungsmöglichkeiten, zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden die Kosten für eine Verteidigung durch sämtliche Instanzen von dieser grundsätzlich vollständig getragen.

[/vc_column_text][vc_separator type=“normal“ position=“center“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_facebook type=“button_count“][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_googleplus annotation=“inline“][/vc_column][/vc_row]

Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

0800 10 10 36 6

Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

Email: Kanzlei@LFLegal.de

Fax: 0511/54543879