Branchenbuch-Falle FirmenVZ – A & Z Management AG

Unter dem Aufmacher "FirmenVZ - Das Firmenverzeichnis im Internet" versucht die schweizer Firma "A & Z Manangement AG" anderen Unternehmen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Masche ist bei Weitem nichts neues. Wie erklären, wie Sie sich dagegen wehren sollten.

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FirmenVZ – die Branchenbuchfalle der A & Z Management AG

Branchenbuch-Fallen und kein Ende in Sicht. Viele Unternehmen/Unternehmer haben bereits unliebsame Bekanntschaft damit geschlossen. Unter dem Aufmacher „FirmenVZ – Das Firmenverzeichnis im Internet“ versucht auch die schweizer Firma „A & Z Manangement AG„, ohne viel Aufwand (für sich selbst) oder gar Nutzen (für den Betroffenen), anderen Unternehmen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Masche ist bei Weitem nichts neues, aber sie funktioniert nach wie vor.

Wir vertreten seit Jahren bundesweit erfolgreich Mandanten, die in solche oder ähnliche Abofallen geraten sind. Aus unserer Sicht sind diese Verträge juristisch angreifbar, so dass sich die Forderungen vollständig zu Fall bringen lassen. Dies ist auch beim FirmenvZ der Fall. Doch Vorsicht: Viele Rechte, die gegen einen solchen Vertrag vorgebracht werden können und sollten, sind an Fristen gebunden. Wer hier zu lange abwartet, schneidet sich unter Umständen wichtige Verteidigungsmöglichkeiten ab. Ratsam ist daher ein zeitnahes und juristisch korrektes Tätigwerden. Mit diesen Maßnahmen ist grundsätzlich ein Erfolg gegen die Forderung der A & Z Management AG möglich.

Wir helfen Ihnen gegen das FirmenVZ!

Gern sind wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie uns nach der Ersteinschätzung mit den notwendigen juristischen Schritten gegen das FirmenVZ der A & Z Management AG beauftragen. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zum günstigen Pauschalpreis. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abo-Fallen und des Gewerberechts. Sie erreichen stets einen unserer Anwälte unter unserer:

[/vc_column_text][vc_single_image image=“9206″ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]Daneben besteht auch die Möglichkeit, unseren Rückrufservice zu nutzen, indem Sie uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben der A & Z Management AG oder der Uniscore GmbH) eingescannt oder abfotografiert per Email an Kanzlei@LFLegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten, zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

Die Vorgehensweise der A & Z Management AG

Wie eine Reihe anderer, aktiver und auch bereits von der Bildfläche verschwundener Firmen, versendet auch die A & Z Management AG die Methode des Anrufs, an dessen Ende, während einer Bandaufzeichnung, einige Fragen mit bestätigt werden sollen. Der so gefertigte Voicefile soll sodann als Nachweis des Vertragsschlusses dienen und tut dies leider auch, wenn man nichts dagegen unternimmt. Man gerät durch das Telefonat also zunächst scheinbar in einen Vertrag mit dem FirmenVZ und daher in Zugzwang. Die Masche gleicht dabei derjenigen, welche auch andere Unternehmen anwenden, so z.B. das EBVZ. Wir haben darüber bereits im Detail berichtet. Sie können dies hier nachlesen.

Nach dem Telefonat erhält der Angerufene daher nicht etwa Unterlagen zum Vertrag, welche er noch prüfen oder bei denen er sich noch überlegen könnte, ob er einen solchen Vertrag tatsächlich möchte, sondern sogleich die Rechnung präsentiert. Vertragsschluss war ja bereits im Telefonat. Die Rechnung lautet zunächst über einen „Normalpreis“ für eine bestimmte Dauer (6 Monate, 12 Monate, 24 Monate). Sodann findet sich auf der Rechnung ein erheblicher „Sondernachlass“ auf diesen Normalpreis (20%, 25% ect.) welcher psychologischden Eindruck eines besonderen Schnäppchens vermitteln soll, welches der Betroffene da erworben hat.

Aus den AGB der A & Z Management AG erfährt der Betroffene sodann (sofern er diese sorgfältig liest), dass sich der Vertrag um weitere 6, 12 oder 24 Monate verlängert, wenn er diesen nicht rechtzeitig kündigt. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die Mehrzahl der Betroffenen die AGBs nicht liest und daher – sofern sie die erstRechnung bezahlt haben – auch in die Verlängerung geraten und wieder zur Kasse gebeten werden.

Zahlt man nicht, folgen Mahnungen und sodann Inkassoschreiben. Als Inkassounternehmen bedient sich die A & Z Management AG der deutschen „Uniscore GmbH“.

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