VMD Medien und Druck24 Medien Service GmbH – weitere Kölner Masche

Sie sind selbstsändig, ein Unternehmen oder Freiberufler und haben Probleme mit der Druck24 Medien Service GmbH? Dann liegen Ihnen sicher auch bereits eine Rechnung und vielleicht auch schon Mahnungen vor. Wir helfen Ihnen, nicht zahlen zu müssen. Erfahren Sie hier mehr.

Sie haben eine Rechnung der DRUCK24 Medien Service GmbH erhalten und sollen jetzt über 1.000,00 Euro zahlen? Dann sind Sie Opfer der sog. „Kölner Masche“ geworden. Diese beginnt immer mit einem Anruf, bei welchem der Anrufer vorgibt, es ginge ihm um einen bereits bestehenden Vertrag mit dem Angerufenen. Man wolle nur die Daten abgleichen, ob alles noch stimmt. Im Anschluss würde man ein Fax senden, auf welchem sich die aktuellen Daten nochmals befinden. Dieses müsse der Angerufene dann nur durch seine Unterschrift bestätigen und zurücksenden. Wer dies tut, ohne sich das Fax vorher wirklich genau durchzulesen, dürfte überrascht sein, wenn ihn kurze Zeit später die Rechnung ins Haus (bzw. die Firma) flattert. Was also tun, wenn es soweit gekommen ist?

Wir helfen Ihnen gegen die Druck24 Medien Service GmbH!

Gern sind wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich. Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Unternehmen und Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler, welche von derartigen Vertragsfallen betroffen sind. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie uns nach der Ersteinschätzung mit den notwendigen juristischen Schritten gegen die Druck24 Medien Service GmbH beauftragen. Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Gewerberechts und bei der Abwehr von Forderungen solcher Vertragsfallenkönnen wir auch Ihnen verlässlich weiterhelfen. Sie erreichen stets einen unserer Anwälte unter unserer

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Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

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Die Vorgehensweise der VMD Medien und Druck24 Medien Service GmbH

Wie oben bereits gesagt, beginnt es mit einem Anruf. Dieser erfolgt von einer Firma mit Namen „VMD Medien“. Der Anrufer nimmt Bezug auf einen angeblich bereits zwischen dem Unternehmen, für welches er anruft und dem Angerufenen bestehenden Vertrag. Da der Angerufene zumeist tatsächlich irgendwo einen Vertrag hat, welcher auf die vagen Angaben passen könnte, glaubt er dem Anrufer. Das nachfolgende Fax wird dann vom Betroffenen meist nicht mehr so genau angeschaut. Immerhin geht er durch den Anruf davon aus, dies diene nur nochmals der Bestätigung seiner Daten. Unterzeichnung und Rücksendung erfolgen daher ohne genaue Lektüre des Kleingedruckten.

Das Kleingedruckte hat es aber leider in sich. In verklausulierter Form ist diesem zu entnehmen, dass  durch Unterzeichnung und Rücksendung erst ein Vertrag geschlossen wird. Es geht also nicht um die Daten eines bereits bestehenden Vertrages, sondern das Fax dient dazu, den Angerufenen in einen neuen Vertrag zu locken.

Für all jene, die dies nicht erkannt haben, folgt bald das böse Erwachen. Nun kommt die Druck24 Medien Service GmbH ins Spiel. Diese übersendet als erstes einen Korrekturabzug. Darin bedankt sie sich artig „für den erteilten Auftrag“, bildet die Anzeige des Betroffenen ab und gibt diesem Gelegenheit, ggf. Änderungswünsche mitzuteilen. An dieser Stelle noch kein Wort von den Kosten… Erst 14 Tage später, also genau dann, wenn das per AGB eingeräumte 14-tägige Widerrufsrecht abgelaufen ist (!), folgt die Rechnung. Auch diese wird von der Druck24 Medien Service GmbH gestellt und lautet zumeist über deutlich mehr als 1.000,00 Euro. Erst in der Rechnung rückt man raus mit der Sprache. Die Druck24 Medien Service GmbH habe den Auftrag von der Fa. VMD Medien „zur weiteren Abwicklung übernommen“.

Auf Deutsch gesagt bedeutet dies folgendes: Die VMD Medien, zu der keine geifbare Adresse oder gar verantwortliche Person erkennbar ist, übernimmt die irreführende, rechtswidrige Kundenakquise. Die Druck24 Medien Service GmbH spielt danach den „Saubermann“, der abkassieren will. Bekannt geworden ist dieses Geschäftsmodell als „Kölner Masche“ und erfreut sich seither großer Beliebtheit in entsprechenden Kreisen.

Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in fast allen Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der Regel dazu, dass nichts an derartige Firmen gezahlt werden muss. Allerdings sollte zeitnah reagiert werden, da die Abwehrrechte teilweise an Fristen gebunden sind und ein Verstreichen der Fristen die Verteidigung gegen die Forderung erschweren kann.

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