Markenrecht.

Einzig. Artig. Doppelt gut?

Will sich ein Unternehmen erfolgreich am Markt behaupten, ist Bekanntheit das „A und O“. Hierfür sind zumeist der Firmenname, ein ansprechendes Logo und ein griffiger Werbeslogan unerlässlich. Jeder der sich eine gewisse Bekanntheit erarbeiten konnte weiß, wie wichtig es ist, diese Aushängeschilder seines Unternehmens umfassend rechtlich abzusichern. Was nützt das innovativste Produkt, wenn es ohne weiteres kopiert werden könnte? Was nützt der beste Werbeslogan, ohne Schutz davor, dass er von Konkurrenten übernommen wird? Hier kommt das Markenrecht ins Spiel. Es regelt den Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder geographischen Herkunftsangaben. Firmen- und Produktnamen, aber auch Domainnamen und Werbeslogans können durch eine Markenanmeldung umfassenden rechtlichen Schutz erlangen. Der einmal erlangte Schutz muss im Folgenden jedoch auch durchgesetzt werden. Dies ist das Hauptfeld des Markenrechts.

Für dieses Tätigkeitsfeld bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

Anwendungsfelder

  • Beratung zu allen Fragen des Marken- und des Geschmacksmusterrechts
  • Markenrecherchen
  • Anmeldung von Marken
  • Überwachung und Durchsetzung von Rechten aus eingetragenen Marken
  • Prüfung und Erstellung von Lizenzverträgen
  • Vertretung bei Widerspruchs- und Löschungsverfahren

Beispielfälle

Vorgehen

A.s Familie stellt in der dritten Generation ein Produkt her, das unter diesem Namen in seiner Branche Bekanntheit genießt. Jetzt verwendet ein anderer Unternehmer den gleichen Namen für eine Webseite, über die er ein ähnliches Produkt anbietet.

Abwehren

B. hat eine Firma gegründet. Ein halbes Jahr später erhält sie ein Schreiben, in dem steht, dass es bereits ein Unternehmen mit dem gleichen Namen gibt. Jetzt soll E. die Namensnutzung unterlassen und die Kosten einer Abmahnung zahlen.

Vorbeugen

C. möchte sich mit einer innovativen Geschäftsidee und einem schlagkräftigen Namen selbständig machen. Dabei will er sichergehen, dass seine Rechte optimal wahrgenommen und keine anderen Markenrechte verletzt werden.

* Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung.

„Ihre Markenrechte wurden verletzt oder Ihnen wird vorgeworfen, gegen Vorschriften des Markenrechts verstoßen zu haben? Was auch immer Ihr Anliegen ist, wir beraten Sie auf Augenhöhe und stehen als professioneller Partner hinter Ihnen und Ihrem Unternehmen. Wir wissen, wie viel Herzblut in einem Unternehmen steckt. Auch sind wir uns bewusst, welchen Aufwand es bedeutet, eine gewisse Position am Markt zu erringen und einen entsprechenden Auftritt des Unternehmens oder einzelner Produkte zu erarbeiten. Den Schutz der Rechte unserer Mandanten nehmen wir deshalb so ernst, als wären es unsere eigenen Rechte.“

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Fragen kostet nichts.

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Gebührenfreie Anwaltshotline: 0800 10 10 366​

Weitere Tätigkeitsgebiete