Abofalle Firmenauskunft24 (vormals dbvz) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Wir erklären in diesem Beitrag, wie man sich gegen Rechnungen und Mahnungen der Branchenbuchfalle "Firmenauskunft24" oder "dbvz" der "Firmenauskunft P.U.R. GmbH" erfolgreicht zur Wehr setzt. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Firmenauskunft24 oder dbvz – bei Anruf Branchenbuch-Abo

UPDATE: Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ist kaum noch unter der Bezeichnung „dbvz“ aktiv sondern nun als „Firmenauskunft24“. Im Übrigen bleibt alles gleich, so dass der Inhalt dieses Beitrags nach wie vor gilt.

In letzter Zeit wieder aktiver unter den „bvz“-Fallen (BranchenVerZeichnis) ist das „dbvz“. Das dbvz wurde anfänglich von der Business Service Media GmbH betrieben. Mittlerweile ist jedoch die „Firmenauskunft P.U.R. GmbH“, mit Sitz in Emmrich am Rhein, an deren Stelle getreten. Die Masche ist hinlänglich bekannt und gleicht derjenigen des „abvz“ oder „ebvz“ wie ein Ei dem anderen. Wir berichteten bereits hier (abvz) und hier (ebvz) über diese Firmen. Auch beim dbvz versucht die Firmenauskunft P.U.R. GmbH Kunden für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis zu ködern. Das Verzeichnis findet sich unter der Internet-Adresse „dbvz.de“ (Update: jetzt unter „fa-24.com„).

Wir helfen Ihnen gegen Forderungen von Firmenauskunft24

Falls Sie in die Vertragsfalle firmenauskunft24 der Firmenauskunft P.U.R. geraten sind, können wir Ihnen wieder heraus helfen. Wir vertreten bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmen, welche in solche Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen von Firmenauskunft24 (bzw. der Firmenauskunft P.U.R.) betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer



Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen der Firmenauskunft P.U.R. GmbH) per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

Die Vorgehensweise von Firmenauskunft24 / dbvz

Die Vorgehensweise bei der „Kundenakquise“ ist bei allen „bvz`s“ immer dieselbe. Es erfolgt ein Anruf bei einem Selbstständigen oder einem Unternehmen, in aller Regel ohne, dass diese zuvor ein Einverständnis mit dem Werbeanruf erteilt hätten (also sog. Cold-Call). Jedenfalls hatte keiner unserer Mandanten, welche wir gegen derartige Firmen vertreten, je zuvor vom dbvz gehört. All unsere Mandanten berichteten uns dasselbe. Es werden zunächst eine Reihe irreführender, bzw. sehr leicht misszuverstehender oder unwahrer Dinge vom Anrufer behauptet. Fällt der Angerufene darauf rein und lässt sich auf das Gespräch ein, kommt es zu einem Telefonmitschnitt. Es werden vom Anrufer des dbvz dann fünf Fragen gestellt, welche der Angerufene mit „ja“ bestätigen soll. Die meisten der Angerufenen tun dies dann, da sie durch die Äußerungen des Anrufers im irreführenden Vorgespräch arglos geworden sind. Auf diesem Wege gerät der Angerufene in einen scheinbar gewollten Vertrag mit der Gegenseite.

Unsere Kanzlei vertritt bezüglich derartiger Kundenfang-Methoden bereits tausende Mandanten. Darunter befand sich bislang jedoch noch kein einziger, der die Leistung der Abofalle wirklich haben wollte. Alle haben den „Vertrag“ allein aufgrund der irreführenden Kaltakquise-Methode aufgedrängt, bzw. untergeschoben bekommen. Niemand war sich während des Mitschnitts bereits bewusst, gerade einen mündlichen Vertrag zu schließen. Dies lässt deutlich erkennen, wie gut es den Anrufern gelingt, den eigentlichen Hintergrund ihres Anrufes zu verbergen oder zu verschleiern.

Die Vorgehensweise der Firmenauskunft P.U.R. GmbH muss hier nicht noch detailierter beschrieben werden, weil wir dies bereits in unserem Artikel zum ebvz ausführlich getan haben, welchen Sie hier nachlesen können. Das dbvz agiert grundsätzlich identisch, so dass alles, was wir zur Vorgehensweise des ebvz bereits geschrieben haben, auch für das dbvz gilt.

Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und/oder wir Ihnen damit weiterhelfen konnten, würden wir uns über eine positive Bewertung zu unserer Kanzlei freuen.

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Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

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