EBVZ.de – Der Nepp am Telefon
Update 16.07.2019: Wie es scheint, ist das EBVZ wieder aktiv. Nachdem das EBVZ seit Ende 2014 keine Neuverträge mehr versucht hat einzufädeln und sich auf das Abkassieren von Vertragsverlängerungen bestehender „Verträge“ beschränkt hatte, geht es nun offenbar wieder los. Im Prinzip ist die Masche dieselbe geblieben, wie im nachfolgenden Artikel bereits vor Jahren von uns beschrieben.
Zwei wesentliche Punkte haben sich jedoch geändert. Zum einen hat sich der Sitz von Osnabrück nach „Im Hammereisen 27A, 47559 Kranenburg“ verlagert. Zum anderen sind die Kosten, welche das EBVZ für seine „Leistungen“ nunmehr haben möchte, enrom gestiegen. In den uns aktuell vorliegenden Angelegenheiten einiger Mandanten wird ein „Standardpreis“ von 2.994,00 Euro ausgewiesen! Aufgrund zweier Sondernachlasse, welche offenbar dem Rechnungsempfänger signalisieren sollen, er erhalte hier ein echtes Schnäppchen, verlangt das EBVZ letztlich „nur“ noch 1.785,00 Euro.
Es gilt jedoch nach wie vor das, was wir in unserem unten stehenden alten Artikel über das EBVZ bereits geschrieben haben. Unsere klare Empfehlung lautet: Setzen Sie sich gegen das EBVZ zur Wehr aber machen Sie es richtig. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.
Wir helfen Ihnen gegen das EBVZ!
Falls Sie in die Branchenbuchfalle des EBVZ geraten sind, können wir Ihnen regelmäßig wieder heraus helfen. In den meisten Fällen lassen sich die Ansprüche des EBVZ durch eine geeignete juristische Vorgehensweise abwehren. Bislang haben wir für alle Mandanten erreicht, dass nichts an das EBVZ gezahlt werden musste. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer
Daneben besteht auch die Möglichkeit, unseren Rückrufservice zu nutzen, indem Sie uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben des EBVZ, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten, zu besprechen.
Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.
Unser ursprünglicher Beitrag zum EBVZ:
Uns erreichte Unter der Überschrift EBVZ.DE kommt eine weitere Branchenbuchfalle daher, mit welcher viele Unternehmer und Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bereits unliebsame Bekanntschaft gemacht haben. Ist jemand in die Falle geraten, erwarten ihn zumeist jährliche Rechnungen über 299,00 Euro netto und zwar drei Jahre lang, da dies die Mindestlaufzeit des vermeintlich mit dem EBVZ geschlossenen Vertrages sein soll.
Die Vorgehensweise des EBVZ im Detail:
Hinter dem Synonym EBVZ.de steht ein weiteres Synonym, nämlich die seriös klingende Bezeichnung „Verlag für elektronische Medien Melle“. Tatsächlich steckt hinter dieser Fassade letztlich eine Frau Vanessa Gambietz, wie sich dem Kleingedruckten im Fussbereich der Schreiben entnehmen lässt.
Frau Gambietz beschreitet mit Ihrer Abofalle EBVZ.de einen etwas anderen Weg, als dies bei der Mehrzahl der Branchenbuchfallen üblich ist. So wird der Vertrag beim EBVZ.de nicht über einen Korrekturabzug eingefädelt, sondern über ein Telefonat. Das Ganze läuft dabei regelmäßig wie folgt ab:
In bester rechtswidriger Cold-Call Manier werden Selbstständige, Unternehmer oder Unternehmen angerufen, welche zuvor noch nie etwas mit Frau Gambietz bzw. dem EBVZ.de zu tun hatten. Im Telefonat werden die Angerufenen häufig mit Unwahrheiten konfrontiert, wie uns bereits eine Vielzahl Betroffener berichtet haben.
Ziel ist es natürlich, den Angerufenen in einen Vertrag mit dem EBVZ.de zu manövrieren – ihm also an passenden Stellen ein „ja“ zu entlocken. So berichteten uns bereits mehrere Mandanten, Sie seien vor Beginn der Aufzeichnung des Gesprächs explizit angewiesen worden, auf die nachfolgenden Fragen nur noch mit „ja“ zu antworten.
Auf Nachfrage einer Mandantin, ob dies Telefonat bereits verbindlich sei, sagte man ihr es sei noch nicht verbindlich – sie würde erst noch schriftliche Unterlagen erhalten. Tatsächlich erhielt sie wenige Tage später auch etwas Schriftliches vom EBVZ – nämlich die Rechnung für das erste Vertragsjahr.
Auf Anfragen hin übersendet das EBVZ.de dem Betroffenen auch den Telefonmitschnitt, welcher jeweils gefertigt wird. Bezeichnender Weise beginnt der Telefonmitschnitt aber nicht am Beginn des eigentlichen Telefonates, sondern erst nachdem die Betroffenen schon einige Zeit am Telefon durch täuschende Angaben in die Irre geleitet worden. Dieses Vorgespräch wird nämlich nicht aufgezeichnet. Die Aufzeichnung startet erst am Schluss des Telefonates, zumeist unter der Vorgabe, dass man nur nocheinmal die Eckdaten abgelichen wolle. Verplappert sich der Angerufene dann auch noch und sagt etwas anderes als nur „ja“, indem er etwa nochmals Fragen oder Einwände stellt, wird die Aufzeichnung erneut begonnen und er nochmals deutlich darauf hingewiesen, nur mit „ja“ zu antworten, wie uns ebenfalls bereits mehrere Mandanten berichteten. Dies deckt sich auch mit den uns bereits vorliegenden Gesprächsaufzeichnungen.
Der so eingefädelte Vertrag soll in der Regel eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben und pro Jahr mit Kosten von 299,00 Euro netto zu Buche schlagen. Seit einiger Zeit geht das EBVZ auch dazu über, den Betroffenen ein „Sondernachlass“ beim Drei-Jahres-Vertrag zu gewähren, welcher jedoch offenbar keinen nachvollziehbaren Regeln unterliegt und in der Höhe variiert. Mal sind es 435,00 Euro netto, mal 486,00 Euro netto.
Die Gegenleistung, welche Frau Gambietz zu diesen Kosten anbietet, nämlich einen Eintrag in dem Onlineportal EBVZ.de, dürfte diesen Preis hingegen kaum wert sein. Entsprechend nachvollziehbar ist die Empörung der betroffenen Personen und Unternehmen, welche bei uns anrufen.