Regionales Branchenbuch – Vorsicht vor Abofalle der RB Medienverlags GmbH!

Schon seit einigen Jahren vertreten wir erfolgreich Mandanten gegen dubiose Online-Branchenverzeichnisse und Anzeigenverlage. Zumeist lassen sich derartige Vertragsschlüsse juristisch angreifen und die Forderung vollständig abwehren, sofern einige Formalien und Fristen gewahrt werden

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Schon seit einigen Jahren vertreten wir erfolgreich Mandanten gegen dubiose Online-Branchenverzeichnisse und Anzeigenverlage. Unsere entsprechende Gegnerliste finden Sie hier: Übersicht Branchenbuch Abofallen. Die Vorgehnsweise ist immer ähnlich und vielen sicherlich bereits bekannt. Diese Firmen nehmen unaufgefordert Kontakt über Fax, Brief, Telefon oder Außendienstmitarbeiter zu Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Schulen und sonstigen Institutionen auf, um Sie in die Kostenfalle zu locken.

Bislang blieben unsere Büros von diesen unseriösen Angeboten verschont. Doch kürzlich erreichte auch unsere Kanzlei ein Fax von einer dieser Firmen. Es handelt sich um ein Fax von dem Branchenportal „Regionales Branchenbuch“. Betreiber dieses Portals ist die RB Medienverlags GmbH mit Sitz in Ingolstadt. Als Geschäftsführer wird Herr Sven Wagner benannt. Veröffentlicht werden die Daten unter der Adresse www.regionales-branchenbuch.de.

Amüsant ist an diesem Fax, dass dieses Formblatt eigentlich gar nicht an uns adressiert war, sondern an einen anderen Rechtsanwalt, der seine Kanzlei zwar in unmittelbarer Nähe zu unserer, jedoch in einer anderen Straße, betreibt. Unter dem Korrekturabzug wird ebenfalls wieder der Kollege mit seiner postalischen Anschrift genannt, die Telefon- und Faxnummer sowie die Email- und Internetadresse gehören hingegen zu unserem Büro. Wie eine solche Vermischung von Daten zustande kommen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar, lässt aber erhebliche datenschtzrechtliche Mängel bei der RB Medienverlags GmbH vermuten. Denkbar ist jedoch auch, dass auch dies nur Teil der üblichen Vorgehensweise derartiger Unternehmen ist: Man spekuliert darauf, dass der Angeschriebene sich von den fehlerhaften Daten ablenken lässt, diese korrigiert und das Formblatt anschließend unterzeichnet zurücksendet, ohne dem Kleingedruckten noch viel Beachtung zu schenken.

Dass der Eintrag in dieses Branchenportal mit erheblichen Kosten verbunden ist, lässt sich nämlich nur erkennen, wenn man das Kleingedrucke penibel genau durchliest. Unter den Daten, die es zu korrigieren gilt, befindet sich ein unübersichtlicher Fließtext. Dort heißt es u.a.: „Der Premiumeintrag kostet jährlich 1.178,10 Euro incl. der gesetzl. MwSt. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.“. Auf die Verwendung des markanten Eurozeichens wird bewusst verzichtet. Stattdessen wird das Wort ausgeschrieben.

Was genau ein Premiumeintrag nun sein soll, erschließt sich dem Leser ebenfalls nicht ohne Weiteres. Dafür muss man seinen Fokus wieder auf den oberen Bereich oberhalb der Adresszeile des Formblattes richten. Dort steht: „Eintragungsangebot: kostenpflichtiger Premiumeintrag“. Einen solchen Hinweis erwartet man an dieser Stelle für gewöhnlich nicht.

Ergebnis: Wer hier nicht exakt hinschaut und zudem noch ein wenig um die Ecke denkt oder mit der Vorgehensweise solcher Firmen vertraut ist, wird in die Falle tappen. Dies merkt er spätestens, wenn er binnen weniger Tage eine Rechnung des Rehgionalen Branchenbuchs über 1.178,10 € bzw. 2.356,20 € (24 Monate) im Briefkasten findet.

Was tun in solch einem Falle? Wir helfen Ihnen gern weiter. Zumeist lassen sich derartige Vertragsschlüsse juristisch angreifen und die Forderung vollständig abwehren, sofern einige Formalien und Fristen gewahrt werden. In derartigen Fällen bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf. Sie erreichen unsere Anwälte stets unter:

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