Abwehr der Vertragsfalle „International Fairs Directory“ der Mulpor Company SRL – aus unserer Praxis

Sie sind öfter als Aussteller oder Teilnehmer auf Messen? Dann haben Sie vielleicht auch bereits Bekanntschaft mit einer Rechnung des International Fairs Directory gemacht. Erfahren Sie hier, wie Sie die Zahlung vermeiden können.

Mit dem „International Fairs Directory“ ist eine neue Vertragsfalle im Stile der früheren „Expo Guide“ am Werk. Dahinter steckt eine Mulpor Company SRL aus Costa Rica.

Die Schreiben wirken unaufgeregt, der Ton ist sachlich: Messeaussteller werden gebeten, Firmendaten für ein „International Fairs Directory“ zu prüfen oder zu aktualisieren. In Wahrheit steckt dahinter jedoch kein obligatorischer Messe-Service, sondern ein kostenpflichtiger Online-Eintrag mit mehrjähriger Bindung. Der kostenpflichtige Charakter und die Laufzeit finden sich nur versteckt im Fließtext, während Gestaltung und Wortwahl den Eindruck einer bloßen Datenbestätigung nahelegen.

Wenn auch Sie eine Rechnung oder Mahnungen der Mulpor Company SRL erhalten haben, geht es Ihnen wie vielen anderen. Sie sind also nicht allein. Rechtlich lässt sich gegen die Forderung in den meisten Fällen noch etwas machen.

Wehren Sie sich gegen die Mulpor Company SRL / International Fairs Directory jetzt! Wir helfen Ihnen. Rufen Sie uns einfach an unter

0800 1010366
oder
0511 54543874

Unsere Anwaltskanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmen, welche in derartige Vertragsfallen geraten sind. Mit unserer Erfahrung, aus mittlerweile vielen tausendenden solcher Fälle, erreichen wir über eine fachgerechte rechtliche Verteidigung in aller Regel, dass die Gegenseite ihre Forderung gegen den Betroffenen nicht durchsetzen kann.

Auch Ihnen können wir weiterhelfen.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen des International Fairs Directory betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer

Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen der Mulpor Company SRL per Email an kanzlei@lflegal.de zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

Typisches Vorgehen – so erreichen die Schreiben Betroffene

Zunächst kommt ein vorformuliertes Datenblatt, oft bereits mit den Firmenangaben des Adressaten befüllt und mit Rückumschlag versehen. Der äußere Eindruck ist der einer routinemäßigen, fast administrativen Abfrage rund um den Messeauftritt. Unterzeichnete Rücksendungen führen typischerweise zu einem dreijährigen Vertrag über eine Anzeige zum Preis von 1.212 Euro netto pro Jahr; außerdem wird im Kleingedruckten die Geltung costa-ricanischen Rechts erklärt, obwohl der Absender nicht im Auftrag der jeweiligen Messe handelt. Diese Konstellation sorgt regelmäßig für Ärger bei Unternehmen, die eigentlich nur „Daten bestätigen“ wollten.

Wer hinter der Masche steckt

Als Betreiber tritt die Mulpor Company S.R.L. auf. Der Unternehmenssitz liegt in Costa Rica. Der Name „International Fairs Directory“ suggeriert einen engen Messebezug, tatsächlich handelt es sich um ein privates Online-Verzeichnis eines Drittanbieters. Eine Beauftragung durch konkrete Messeveranstalter ist nach unserer Erfahrung nicht gegeben. Genau diese Diskrepanz zwischen Erwartung (Messe-Update) und tatsächlichem Vertragsinhalt (nutzloser aber kostenpflichtiger Werbeeintrag mit fester Laufzeit) prägt die uns geschilderten Sachverhalte.

Betroffene gehen häufig davon aus, lediglich eine Pflichtaufgabe zu erfüllen, um auf einer Messe teilnehmen zu können oder dort gefunden zu werden. Dass dies gerade nicht der Fall ist und der entgeltliche Charakter treten erst im Nachgang deutlich hervor.

Unsere Erfahrung aus Mandaten

Uns sind die verschiedenen Abzockmaschen, mit denen Unternehmen heutzutage konfrontiert werden, bestens bekannt. Auch diese Messe-Abzocke kennen wir zur Genüge. Wiederkehrend sind die Elemente „vorausgefülltes Formular“, „unscheinbare Kosten- und Laufzeitpassage“ und „gestaffelte Zahlungsaufforderungen“.

Rechtlich lassen sich solche vermeintlichen Verträge in der Regel angreifen und zu Fall bringen, so dass im Ergebnis nichts an die Gegenseite gezahlt werden muss. Wichtig ist ein zeitnahes Handeln, da die rechtlichen Abwehrmöglichkeiten zumeist an Fristen gebunden sind, innerhalb derer sie erhoben werden müssen.

Für eine schnelle Einschätzung können Sie uns die vorliegenden Schreiben samt Begleitdokumenten per E-Mail übersenden oder uns direkt anrufen. Sie kriegen sofort ein vollständiges Feedback. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend Ihre Vertretung und die gesamte weitere Korrespondenz mit der Mulpor Company SRL.

Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

0800 10 10 366

Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

Email: Kanzlei@LFLegal.de

Fax: 0511/54543879