Datenschutzrecht.

Sicher ist sicher ist sicher.

Datenschutz ist einer der zentralen Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei. Im heutigen Informationszeitalter kann der Schutz von Daten aller Art, seien es personenbezogene Daten, finanzielle Daten, Unternehmensdaten oder Geschäftsgeheimnisse, nicht hoch genug bewertet werden. Welche heftigen Probleme aus einem nachlässigen Umgang mit Daten oder gar einer Datenpanne entstehen können, wird den Verantwortlichen häufig erst im Konfliktfall bewusst. Effektiver Datenschutz sollte deshalb unbedingt schon präventiv betrieben werden. Guter Datenschutz verhindert Schäden und beginnt nicht erst bei der Schadensbegrenzung.

Für dieses Tätigkeitsfeld bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

Anwendungsfelder

  • Beratung zu sämtlichen Fragen des Datenschutzrechts, insbesondere zum datenschutzgerechtem Verhalten in Arztpraxen, sonstigen Gesundheitseinrichtungen und/oder Unternehmen
  • Funktion als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Erstellung betrieblicher Regelungen zum Datenschutz
  • Formulierung von Datenschutzrichtlinien und Datenschutzerklärungen
  • Datenschutzgerechter Umgang mit personenbezogenen Daten, wie z.B. Patienten-, Kunden- und Adressdaten
  • Beratung zum Verhalten bei Auskunftsverlangen
  • Schutz und Anspruchsdurchsetzung bei Verletzung eigener Recht
Rechtsanwalt Lüdecke ist TÜV zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Insbesondere steht er Ihnen in allen Fragen des Datenschutzes sowie als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis zur Verfügung.

Beispielfälle

Vorgehen

Frau A. bekommt Rechnungen für Produkte, die sie nie bestellt hat. Außerdem erhält sie zuhauf unerwünschte E-Mail-Werbung und ab und zu lästige Anrufe dubioser Firmen. Offensichtlich verfügt jemand anderes über ihre Daten und missbraucht diese. Frau A. möchte dagegen vorgehen.

Beraten

Herr B. betreibt einen Onlineshop. Um neue Kunden zu gewinnen, möchte er eine Werbekampagne starten und dafür Adressdaten verwenden. Er hat nun viele Fragen: Darf er selbst Daten zusammentragen? Darf er Datensätze vielleicht sogar ankaufen? Darf er die Daten für die werbliche Ansprache nutzen und wenn ja, was ist dabei zu beachten? Herr B. braucht fachkundige Beratung.

Vorbeugen

Dres. C. und D. betreiben eine Arztpraxis. Weil sie somit zwangsläufig Gesundheitsdaten verarbeiten, unterliegen sie strengen Anforderungen im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit. Sie möchten daher sicherstellen, dass Ihre Praxis die gesetzlichen Anforderungen stets erfüllt und ihnen Ärger mit der Aufsichtsbehörde in jedem Falle erspart bleibt. Dres. C. und D. benötigen einen Datenschutzbeauftragten.

* Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung.

„Das Thema Datenschutz ist aktueller als je zuvor. Die Datenschutzgrundverordnung und das neue BDSG stehen in den Startlöchern. Regelmäßige Skandalmeldungen halten das Thema zudem in der Öffentlichkeit präsent. Ein unachtsamer Umgang mit Daten zieht für Unternehmen und Freiberufler mitunter finanzielle oder gar existenzgefährdende Konsequenzen nach sich. Mit uns gehen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Im Falle von Verstößen gegen Vorschriften des Datenschutzrechts stehen wir auch zur Verteidigung als starker Partner an Ihrer Seite.“

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Fragen kostet nichts.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Gebührenfreie Anwaltshotline: 0800 10 10 366​

Weitere Tätigkeitsgebiete