Neue Asylregeln in der EU ab Sommer 2026 (GEAS)

Im Sommer 2026 tritt in der Europäischen Union eine umfassende Reform des Asylrechts in Kraft – das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Ab dann gelten EU-weit einheitliche Regeln, wie Asylverfahren ablaufen sollen. Ziel der Reform sind schnellere Verfahren, klare Zuständigkeiten und eine gerechtere Verteilung von Schutzsuchenden auf die Mitgliedstaaten. Allerdings wird die GEAS-Reform auch kritisch gesehen: Viele Beobachter werten sie als deutliche Verschärfung des Asylrechts.

In Deutschland bereitet die Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieser EU-Asylreform vor. Am 29. September 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, um das deutsche Asylrecht an die neuen EU-Vorgaben anzupassen. Dieser Entwurf wurde am 9. Oktober 2025 in erster Lesung im Bundestag kontrovers debattiert. Während die Regierungskoalition die Neuregelungen als notwendigen Schritt für eine geordnete Migrationspolitik verteidigt, warnten Oppositionsparteien vor einer Verschlechterung für Schutzsuchende.

Wichtige Änderungen im Asylverfahren (GEAS)

Das neue GEAS-Paket bringt mehrere wichtige Neuerungen für Asylverfahren in Europa mit sich:

Künftig sollen Asylanträge soweit möglich bereits an den EU-Außengrenzen geprüft werden. An speziell eingerichteten Grenzzentren wird entschieden, wer ein Asylverfahren in der EU durchlaufen darf und wer direkt in einen sicheren Herkunfts- oder Transitstaat zurückgeführt wird. Dazu ist ein zügiges Screening aller neu ankommenden Schutzsuchenden innerhalb weniger Tage vorgesehen. Dabei werden Identität und Herkunft geprüft sowie biometrische Daten, Gesundheitszustand und Sicherheitsaspekte erfasst. Dieses erste Screening soll maximal 7 Tage dauern.  An das Screening schließt ein Grenzverfahren an. Das ist ein beschleunigtes Asylverfahren direkt an der Grenze, das innerhalb von höchstens 12 Wochen abgeschlossen sein soll. Dieses Schnellverfahren gilt vor allem für Asylsuchende aus Ländern mit einer sehr niedrigen Anerkennungsquote (weniger als 20 % EU-weit) sowie für Personen, denen ein Sicherheitsrisiko oder Täuschung vorgeworfen wird. Während des Grenzverfahrens werden die Antragsteller in speziellen Aufnahmeeinrichtungen an der Grenze untergebracht. Auch Familien mit Kindern können in diesen Lagern untergebracht werden, was von Kritiker als unverhältnismäßig angesehen wird. Unbegleitete Minderjährige sind hingegen vom Grenzverfahren ausgenommen (außer sie gelten als Sicherheitsgefahr) – sie dürften also ein reguläres Inlandsverfahren bekommen.

Befindet die Behörde den Asylantrag im Grenzverfahren für unbegründet, folgt direkt im Anschluss ein Rückkehrverfahren. Das hat zur Folge, dass Rechtsmittelund gerichtlicher Schutz eingeschränkt sind – der Zugang zu Anwälten und unabhängiger Beratung ist in den Grenzlagern erschwert. Menschenrechtsorganisationen kritisieren deshalb, dass effektiver Rechtsschutz in diesen Schnellverfahren kaum gewährleistet ist.

Kein EU-Land soll durch Asylsuchende überlastet werden. Staaten an den Außengrenzen, die besonders viele Flüchtlinge aufnehmen, erhalten mehr Unterstützung von anderen EU-Ländern. Jeder Mitgliedstaat soll künftig seinen Beitrag – entweder durch die Aufnahme von Schutzsuchenden oder durch finanzielle Beiträge leisten. So wird die Verantwortung gerechter verteilt und die innerhalb der EU gestärkt. Offiziell soll mit diesen Maßnahmen „ein neues Gleichgewicht aus Humanität, Solidarität und Ordnung“ in der europäischen Asylpolitik geschaffen werden. Für Geflüchtete könnte dies bedeuten, dass sie nach einer erfolgreichen Anerkennung in einem EU-Land eventuell in ein anderes Land weiterverteilt werden – je nachdem, wo Kapazitäten sind. Andererseits bleibt das Risiko bestehen, dass man schon während des Asylverfahrens in den ersten EU-Staat zurückgeschickt wird, wenn man unerlaubt weitergereist ist. Die Reform versucht hier eine Balance: “Verantwortung und Solidarität” sollen besser ausbalanciert werden, so die offizielle Linie. Kritiker bezweifeln allerdings, dass der Mechanismus freiwilliger oder finanzieller Beiträge ausreichend funktioniert, um Druck von den Außengrenz-Staaten zu nehmen.

Die Asylverfahren sollen also deutlich beschleunigt werden. Entscheidungen über Schutz oder Ablehnung sollen idealerweise innerhalb weniger Tage oder Wochen fallen – nicht erst nach vielen Monaten. Einheitliche Regeln und Fristen in allen Mitgliedstaaten sollen für zügigere Verfahren und mehr Transparenz für alle Beteiligten sorgen.

Was bedeuten die neuen Regeln für Asylsuchende in Deutschland?

Auch in Deutschland wird das Asylrecht entsprechend angepasst. Alle Asylanträge werden künftig EU-weit erfasst, damit Mehrfachanträge in verschiedenen Ländern ausgeschlossen sind und sofort klar ist, welches Land zuständig ist. Ist nicht Deutschland für das Asylverfahren zuständig, sollen die Betroffenen direkt in den verantwortlichen EU-Staat zurückgeführt werden. Dafür können die Bundesländer sogenannte Sekundärmigrationszentren einrichten, um Asylsuchende aufzunehmen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat Schutz erhalten haben oder deren Verfahren eigentlich dort geführt werden müsste. Nach Abschluss des erforderlichen Verfahrens in Deutschland würden diese Personen umgehend in das zuständige Land überstellt. Zudem wird das bestehende Flughafen-Sonderverfahren ausgeweitet – ein erster Schritt hin zu den geplanten neuen Grenzverfahren.

Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Maßnahmen weniger Sekundärmigration nach Deutschland und insgesamt effizientere Abläufe im Asylsystem.

Flüchtlingsorganisationen und Oppositionspolitiker warnen jedoch vor einer deutlichen Verschlechterung der Lage von Asylsuchenden und einer Ausweitung von Haft- und Sanktionsmöglichkeiten im Asylverfahren.

Fraglich ist, ob sich überhaupt Bundesländer finden werden, die solche Zentren einrichten werden. Die ehemalige Ministerin Faeser hatte eine ähnliche Idee: Die Bundesländer sollten spezielle Einrichtungen für Schutzsuchende einrichten, deren Asylverfahren gemäß den Dublin-Regeln in einem anderen EU-Staat durchgeführt werden muss. Bisher haben jedoch nur Hamburg und Brandenburg solche sogenannten Dublin-Zentren geschaffen.

Das neue GEAS ist noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Die Bundesregierung strebt jedoch eine zügige Verabschiedung deutlich vor dem Inkrafttreten der EU-Regeln im Sommer 2026 an, um Verwaltung und Behörden ausreichend Vorbereitungszeit zu geben. Es bleibt daher abzuwarten, wann die Umsetzung in nationales Recht erfolgen wird.

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