Warum jedes Notariat einen Datenschutzbeauftragten braucht
Die Antwort auf die Überschrift ist schnell gegeben: Notarinnen und Notare sind öffentliche Stellen der Länder. Für öffentliche Stellen schreibt Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO zwingend die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vor – unabhängig von Kanzleigröße, Datenmengen oder Mitarbeiterzahl.