Vertragsfalle DEM Mediendienst – so wehren Sie sich erfolgreich

Aussehen eines Schreibens der DEM Mediendienst LLC

DEM Mediendienst – Vertragsfalle per Formblatt

Unter der Bezeichnung „DEM Mediendienst“ treibt eine weitere Vertragsfalle für Online-Branchenverzeichnisse ihr Unwesen. Dahinter steckt eine DEM Mediendeinst LLC. Das Portal befindet sich unter www.gewerbemarketing.de Diese Vertragsfalle arbeitet wieder mit einem irreführenden Formblatt (von ihnen „Offerte“ genannt), um „Kunden“ einzusammeln.

Die Formblatt-Masche ist nicht neu. Im Ergebnis lässt sich gegen die Forderung der Vertragsfalle in den allermeisten Fällen rechtlich etwas unternehmen, so dass nichts an die DEM Mediendienst LLC gezahlt werden muss.

Wir helfen Ihnen gegen Forderungen des DEM Mediendienst

Wir vertreten bereits seit Jahren Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine und sonstige Betroffene, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir sehr wahrscheinlich weiterhelfen.

Wehren Sie sich gegen die Forderungen vom DEM Mediendienst bzw. der DEM Mediendienst LLC jetzt!
Wir helfen Ihnen.


Sie erreichen unsere kostenlose Anwaltshotline unter

0800 1010366

(auch an Wochenenden oder Feiertagen)


Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen vom DEM Mediendienst) per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

Die Vorgehensweise des DEM Mediendienst

Es beginnt mit einem Formschreiben, welches Betroffene vom DEM Mediendienst erhalten. Das Formblatt ist teilweise bereits mit Daten des Unternehmens des Betroffenen vorausgefüllt. Es erweckt für den arglosen Betrachter den Eindruck, als müsse er für ein öffentliches Verzeichnis seine Daten abgleichen, bestätigen oder ggf. berichtigen. Zumeist wird es vom Empfänger so aufgefasst, als frage hier eine behördliche Stelle nach.

Die Fall befindet sich im Kleingedruckten, bzw. in einem unübersichtlichen Fließtext. Darin versteckt steht, dass es sich lediglich um einen Eintrag in das Branchenverzeichnis des DEM Mediendienst handelt, den man mit dem Schreiben beauftragt. Das Ganze soll dann auch gleich über 1.000,00 Euro kosten, was die Sache höchst unangenehm macht.

Es folgt der Zugang einer entsprechenden Rechnung und bei Nichtzahlung ein permanentes und zermürbendes Mahnwesen.

Unsere Kanzlei hat bereits tausende Mandanten gegen derartige Firmen, wie die DEM Mediendienst LLC vertreten und die Forderungen stets abgewehrt. Gern können wir auch Ihnen weiterhelfen, wenn Sie dies wünschen.

Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und/oder wir Ihnen damit weiterhelfen konnten, würden wir uns über eine positive Bewertung zu unserer Kanzlei freuen.

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Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

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