Immer was Neues.

Tag: 3. Februar 2014

Fahrverbot wegen Handy am Steuer

Ein häufig auf auftretender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung des Mobilfunktelefons während der Fahrt, jedenfalls dann, wenn man dieses dazu aufnimmt oder hält.
Bei einer Zuwiderhandlung droht einem nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog grundsätzlich ein Bußgeld in Höhe von 40 €. Hinzu kommt ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Mehr Lesen »
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

0800 10 10 36 6

Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

Email: Kanzlei@LFLegal.de

Fax: 0511/54543879