Branchenbuch-Abofalle „Ranking Bank“ des Verlag für virtuelle Dienste – Wie man die Zahlung umgeht

Eine weitere Online-Branchenbuch-Abofalle ist der Verlag für virtuelle Dienste und das Portal "Ranking Bank". Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie Sie eine Zahlung umgehen.

Als „Verlag für virtuelle Dienste“ bezeichnet sich eine weitere der vielen Abofallen, welche nach der Masche Online-Branchenverzeichnis gestrickt ist. Unter dem Aufmacher „Ranking Bank“ ist das Branchenverzeichnis unter der gleichnamigen Domain ranking-bank.de zu erreichen. Den Verlag für virtuelle Dienste betreibt bereits seit Jahren eine gewisse Frau Carmen Homer. Wie mehrere vergleichbare Firmen, hat auch der Verlag für virtuelle Dienste seinen Sitz in Emmerich am Rhein – augenscheinlich eine wahre Brutstätte für Online-Branchenverzeichnisse mit zweifelhafter „Kundenakquise“. Hier reiht sich Ranking Bank nahtlos ein.

Wir helfen Ihnen gegen Forderungen von Ranking Bank

Wir vertreten bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmen, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen des Verlag für virteulle Dienste betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer



Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen von Ranking Bank) per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

Die Masche von Ranking Bank im Detail

Die Vorgehensweise ist bei allen Branchenverzeichnis-Firmen ähnlich. Auch der Verlag für virtuelle Dienste bildet da keine Ausnahme.

Der Betroffene wird meist während des täglichen Geschäfts angerufen und sogleich in ein Gespräch verwickelt. Meist soll es um einen bereits bestehenden Vertrag gehen, den man nicht gekündigt hätte und der sich nun verlängern würde. Der Begriff Ranking Bank wird dabei noch nicht erwähnt oder wenn doch dann so beiläufig, dass der Angerufene dem keine Bedeutung beimisst. Tatsächlich besteht natürlich kein solcher Vertrag aber der Betroffene ist vom Anruf derart überrumpelt, dass er den Angaben des Anrufers Glauben schenkt und das Gespräch mitmacht.

Anschließend sollen einige Fragen mit „ja“ beantwortet werden, wobei dieser Teil des Gesprächs in der Regel aufgezeichnet wird. In manchen Fällen wird dieser Frageteil auch ein zweites Telefonat verlagert, welches aufgezeichnet wird. Die während des Mitschnitts gestellten Fragen werden dann recht geschickt derart formuliert, dass sie auf einen Vertragsschluss abzielen. Hört man sich später nur den Mitschnitt an, ohne das irreführende Vorgespräch, klingt dieser so, als hätte der Angerufene tatsächlich einen Vertrag mit dem Verlag für virtuelle Dienste über einen Eintrag auf Ranking Bank schließen wollen. Die nicht unerheblichen Forderungen werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, mit Nachdruck und auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros oder Anwaltskanzleien verfolgt. Hierdruch werden die Forderungen höher und erscheinen noch bedrohlicher.

In aller Regel ist es so, dass der Angerufene vorher noch nie etwas mit dem Verlag für virtuelle Dienste, mit Ranking Bank oder Frau Homer zu tun hatte. Vor allem hatte er nie zuvor bereits selbst einen Eintrag auf Ranking Bank veranlasst. Da es sich bei dem Anruf somit um einen (getarnten) Werbeanruf handelt, liegt ein Fall von rechtswidriger Kaltakquise vor. Hieraus ergeben sich gewisse Gegenansprüche, welche wir bei der Vertretung unserer Mandanten ebenfalls nutzen.

Welche Anwaltskosten entstehen, wenn wir Sie vertreten?

Die telefonische Erstberatung ist bei uns vollkommen kostenfrei. Falls Sie uns nach der Erstberatung oder ohne Erstberatung beauftragen wollen, gilt das Folgende:

Für die gesamte außergerichtliche Vertretung gegenüber Ranking Bank / Verlag für virtuelle Dienste fallen bei uns Anwaltskosten in Höhe von pauschal 130,00 Euro netto an.

Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

0800 10 10 36 6

Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

Email: Kanzlei@LFLegal.de

Fax: 0511/54543879