MVG Medien Verlagsservice GmbH – Branchenbuch-Abo per Formblatt

Sie haben eine Rechnung oder Mahnung von der "MVG-GmbH", bzw. der "MVG Medien Verlagsservice GmbH" erhalten? Dann fragen Sie sich sicher nun, ob Sie etwas dagegen unternehmen können oder vielleicht sogar müssen, um eine Zahlung des geforderten Betrages vermeiden zu können. Wir helfen Ihnen weiter!

[vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“9295″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“medium“][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Sie sind selbstsändig, ein Unternehmen oder Freiberufler und haben eine Rechnung oder Mahnung von der „MVG-GmbH„, bzw. der „MVG Medien Verlagsservice GmbH“ erhalten? Dann fragen Sie sich sicher nun, ob Sie etwas dagegen unternehmen können oder vielleicht sogar müssen, um eine Zahlung des geforderten Betrages vermeiden zu können.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]

Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den meisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der überwiegenden Zahl der Fälle dazu, dass nichts an derartige Branchenbuchfirmen, wie die MVG Medien Verlagsservice GmbH, gezahlt werden muss.

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Unternehmen und Unternehmer, welche von derartigen Vertragsfallen betroffen sind. Bislang haben wir für all diese Mandanten erreicht, dass die vermeintlichen Forderungen der Abofallen nicht durchgesetzt werden konnten. Bei Interesse können wir auch Ihnen weiterhelfen, wenn Sie in die Vertragsfalle der MVG Medien Verlagsservice GmbH geraten sind.

Wir bieten allen Betroffenen eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Fällen von Abofallen. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer[/vc_column_text][vc_single_image image=“9206″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]

Die Vorgehensweise der MVG-GmbH und die Folgen

Die Vorgehensweise der MVG Medien Verlagsservice GmbH gleicht auf den ersten Blick derjenigen anderer Online-Branchenverzeichnisse, welche ihre Verträge über irreführende Formblätter einfädeln. Insoweit können wir auf unseren Beitrag zur DR Verwaltung AG verweisen, welche ähnlich verfahren ist.

Einige Mandanten berichteten uns jedoch, dass das Formschreiben der MVG-GmbH mit einem Anruf gekoppelt ist. Es erfolge danach zunächst ein Anruf in dem auf ein angeblich bestehendes Vertragsverhältnis verwiesen wird. Dieses könne man kündigen, was jdoch eine Bearbeitungsgebühr nach sich ziehen würde. Hierzu würde ein Schreiben zugesandt werden. Sodann erhielten die Mandanten besagtes Schreiben, welches sich aber, erst bei genauer Lektüre des Kleingedruckten, nicht als Künbdigung eines bestehenden Vertrages herausstellt, sondern als Abschluss eines Vertragserhältnisses.

Die Mandanten übersahen das Kleingedruckte und sandten das Schreiben zurück. Danach kam die Rechnung und, bei Nichtzahlung in kurzer Folge Mahnungen.

Ob die Herangehensweise der MVG-GmbH immer so abläuft, vermögen wir nicht zu sagen. Wir geben hier nur die Schilderungen einiger unserer Mandanten wieder.

Im Endeffekt kommt es auf die genauen Umstände der Zusendung des Formulars jedoch nicht an. Der „Vertrag“ ist so oder so unter irreführenden Umständen zustande kommen, so dass rechtliche gute Möglichkeiten bestehen, in zu Fall zu bringen und jedwede Zahlung an die MVG Medien Verlagsservice GmbH zu vermeiden. Wenden Sie sich hierfür gern an unsere Kanzlei.

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