OVG Schleswig Holstein kippt VW Software-Update im Dieselskandal – das Wichtigste zum Urteil Az. 4 LB 36/23

Das Schleswig Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Freigabe des Kraftfahrt Bundesamts (KBA) für das 2016er Software Update von Volkswagen für rechtswidrig erklärt. Lesen Sie hier...

Diese Nachricht schlägt im Abgasskandal hohe Wellen: Das Schleswig Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Freigabe des Kraftfahrt Bundesamts (KBA) für das 2016er Software Update von Volkswagen für rechtswidrig erklärt. In seinem Urteil vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23) gab der 4. Senat der Deutschen Umwelthilfe recht und verpflichtete die Behörde, Volkswagen zu wirksamen Abhilfemaßnahmen zu verpflichten. Das KBA hatte ein Update für den VW Golf Plus TDI (Motor EA 189 Euro 5) genehmigt. Das Update enthielt aber zwei unzulässige Abschalteinrichtungen, wie das Gericht feststellte. Diese Entscheidung betrifft zunächst nur wenige Fahrzeuge, sie stellt aber wichtige Weichen im Dieselskandal.

Hintergrund des Verfahrens OVG Schleswig Holstein – 4 LB 36/23

Nach Bekanntwerden der „Dieselgate“-Manipulationen 2015 verpflichtete das KBA Volkswagen, eine neue Motorsteuerung aufzuspielen. Damit sollte die Prüfstandserkennung entfernt werden. Die im Jahr 2016 bereitgestellte Software enthielt jedoch weitere Strategien, die die Abgasrückführung nur unter bestimmten Bedingungen aktivieren. Die Deutsche Umwelthilfe griff die Freigabebescheide an und klagte auf Beseitigung der Abschalteinrichtungen. Das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte in erster Instanz die KBA Freigabe für rechtswidrig. Gegen diese Entscheidung legten das KBA und Volkswagen Berufung ein.

Kernaussagen des Urteils

Das OVG bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufungen von KBA und VW zurück. Das Gericht stellte fest, dass das Software Update zwei unzulässige Abschalteinrichtungen enthielt:

• Thermofenster: Das Update schaltet die Abgasrückführung bei Umgebungstemperaturen unter 10 °C ab. Der Senat stellte klar, dass solche Thermofenster nach europäischem Recht grundsätzlich verboten sind.
• Höhenabhängige Abschaltung: Bei niedrigem Luftdruck oberhalb von 1.000 m über NN wird die Abgasrückführung ebenfalls abgeschaltet.

Der Senat betonte, dass diese Abschaltstrategien nicht nur in Randbereichen, sondern in weiten Teilen des Realbetriebs wirken. Ausnahmen zum Motorschutz greifen daher nicht. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seien Ausnahmen nur zulässig, wenn die Abschaltung unbedingt erforderlich ist, um vor unmittelbaren Motorbeschädigungen zu schützen. Hier seien relevante Teile der EU ganzjährig von Temperaturen unter 10 °C oder Höhen über 1.000 m betroffen. Für das Gericht ist entscheidend, dass EU Vorschriften lokale NOx Emissionen reduzieren sollen, daher komme es nicht auf das gesamte Unionsgebiet an. Die Behörde müsse Volkswagen nun auffordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die betroffenen Fahrzeuge in Einklang mit dem geltenden Recht zu bringen.

Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. KBA und VW können lediglich Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Ob es dazu kommt, wird sich zeigen, die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus.

Bedeutung für betroffene Diesel Fahrer

Das Urteil hat Signalwirkung über das konkrete Fahrzeugmodell hinaus:

Update führt nicht automatisch zur Legalität: Die Entscheidung verdeutlicht, dass ein Software Update unzulässige Abschalteinrichtungen nicht legalisiert. Wenn ein Update neue Abschaltstrategien enthält, bleibt es rechtswidrig.
Korrekturen notwendig: Das KBA muss jetzt dafür sorgen, dass VW die Fahrzeuge nachrüstet. Es ist offen, ob ein erneutes Software Update oder technische Nachrüstung erforderlich ist.
Stilllegung als Risiko: Eine rechtssichere Nachrüstung könnte schwierig sein, weil geeignete Hardware für ältere Fahrzeuge kaum verfügbar ist. Deshalb sehen viele Beobachter – darunter die Deutsche Umwelthilfe – die Stilllegung betroffener Fahrzeuge als reales Szenario.
Mögliche Staatshaftung: Fahrzeughalter vertrauten darauf, dass das KBA das Update rechtmäßig freigibt. Da die Freigabe rückwirkend rechtswidrig ist, kommen Schadensersatzansprüche gegen den Staat in Betracht.

Fazit

Das OVG Schleswig Holstein hat mit dem Urteil (Az. 4 LB 36/23) den Behörden einen deutlichen Auftrag erteilt: Fahrzeuge dürfen nicht mit Software betrieben werden, die die Abgasreinigung über große Teile des Realbetriebs herunterfährt. Temperaturfenster und höhenabhängige Abschaltungen sind in der Regel unzulässig. Die Behörde muss nun durchsetzen, dass Volkswagen rechtskonforme Abhilfemaßnahmen ergreift. Für viele Dieselfahrer kann dies bedeuten, dass ein weiterer Werkstattbesuch oder sogar die Stilllegung ins Haus steht. Wir beobachten die Entwicklung für Sie und informieren, sobald die schriftlichen Urteilsgründe und mögliche Maßnahmen vorliegen.

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten im Dieselskandal oder befürchten Sie eine Stilllegung Ihres Fahrzeugs? Unsere Kanzlei, Lüdecke u. Fritzsch Rechtsanwälte, aus Hannover unterstützt Sie gern und bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wenden Sie sich einfach an uns – wir stehen Ihnen zur Seite.

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