Vertragsfalle der Thomas Marketing GmbH – Was Betroffene wissen sollten

Die Thomas Marketing GmbH (Online-Optimierung.com) ist eine weitere Abofalle für Online-Brancheneinträge. Arglose Unternehmen werden per Trickanruf in eine Vertragsfalle gelockt und danach erheblich zur Kasse gebeten. Zahlt man nicht, folgen Mahnungen sowie, Inkasso- und Anwaltsschreiben. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und wie Sie sich gegen eine Rechnung oder Mahnung wehren können.

Eine neue Vertragsfalle im Bereich der Online-Branchenverzeichnisse betreibt die Thomas Marketing GmbH. Das Branchenverzeichnis findet sich unter der URL „Online-Optimierung.com“. Unternehmen und Selbstständige fühlen sich durch die Kommunikation und das Geschäftsgebaren dieser Firma teils verunsichert, teils übers Ohr gehauen. In diesem Blogbeitrag erklären wir, von der Kanzlei Lüdecke und Fritzsch Rechtsanwälte, worauf Betroffene achten sollten, und wie man sich gegen eine Rechnung oder Mahnung der Thomas Marketing GmbH rechtlich zur Wehr setzen kann.

Wenn auch Sie eine Rechnung oder Mahnungen der Thomas Marketing GmbH erhalten haben, geht es Ihnen wie vielen anderen. Sie sind also nicht allein.

Wehren Sie sich gegen die Thomas Marketing GmbH jetzt! Wir helfen Ihnen.

Unsere Anwaltskanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmen, welche in derartige Vertragsfallen geraten sind. Mit unserer Erfahrung, aus mittlerweile vielen tausendenden solcher Fälle, erreichen wir über eine fachgerechte rechtliche Verteidigung in aller Regel, dass die Gegenseite ihre Forderung gegen den Betroffenen nicht durchsetzen kann.

Auch Ihnen können wir weiterhelfen.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen der Thomas Marketing GmbH betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer



Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen der Thomas Marketing GmbH per Email an kanzlei@lflegal.de zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

Der Anruf der Thomas Marketing GmbH

Die Vorgehensweise der Thomas Marketing GmbH ist identisch ist mit dem üblichen Muster der Anrufmasche, mit welchem auch die anderen zweifelhaften Online-Branchenverzeichnis-Betreiber auf Kundenfang gehen. Sie finden dazu zahlreiche Beiträge in unserem Blog.

Die Betroffenen werden während der Arbeitszeit angerufen und sogleich in ein Gespräch verwickelt. Der Anrufer kommt mit einer Geschichte daher, welche zwar nicht der Wahrheit entspricht, für den Angerufenen aber ein erhebliches Verwechslungspotential besitzt. So schilderten uns Mandanten, der Anrufer habe behauptet man sei Google-Partner und würde das Deutschland Geschäft betreuen. Wenn der Angerufene die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, würde er sein Ranking bei Google verlieren oder seine Internetseite bei Google gleich gar nicht mehr gefunden werden können. Vereinzelten Mandanten wurden anstelle von Google auch 11880 oder Gelbe Seiten genannt. Wieder andere Mandanten berichten davon, dass der Anrufer sogleich mit der Tür ins Haus gefallen wäre und das Gespräch damit eröffnet hätte, dass es (sinngemäß) um den „Eintrag des Angerufenen im Internet“ geht. Dieser würde auslaufen und müsste verlängert werden, wenn man weiter im Internet gefunden werden wolle. Wieder anderen Mandanten sei gesagt worden, es bestünde bereits ein Vertrag, welchen man wohl nicht gekündigt hätte und der sich nun verlängert hätte. So oder so – der Angerufene glaubt in der Folge, der Anruf käme von einem seriösen Unternehmen, mit dem er ggf. schon zuvor zu tun hatte oder tatsächlich in einer vertraglichen Beziehung stünde. In Wirklichkeit existiert natürlich kein solcher Vertrag. Der Betroffene ist aber vom Anruf derart überrumpelt, dass er den Angaben des Anrufers Glauben schenkt und sich auf das Gespräch einlässt.

Sodann wird der Angerufene dazu gebracht, eine Tonaufzeichnung mitzumachen. Er bekommt nun einige Fragen gestellt, welche er mit „ja“ beantworten soll. Die Fragen werden dabei derart formuliert, dass sie auf einen Vertragsschluss für einen Brancheneintrag auf dem Portal online-optimierung.com abzielen. Dem Angerufenen fällt dies in der Regel jedoch nicht auf, weil er aufgrund seiner Irreführung im Vorgespräch von anderen Hintergünden des Anrufs ausgeht.

Da der Angerufene vor dem Anruf zudem noch nie etwas mit der Thomas Marketing GmbH zu tun hatte, handelt es sich bei dem Anruf um einen (getarnten) Werbeanruf. Es liegt ein Fall von rechtswidriger Kaltakquise vor. Hieraus ergeben sich gewisse Gegenansprüche, welche wir bei der Verteidigung unserer Mandanten gegen solche Forderungen ebenfalls nutzen.

Die Forderung der Thomas Marketing GmbH

Wenige Tage nach dem Telefonat erhält der Angerufene eine Rechnung der Thomas Marketing GmbH. Die Rechnung schlägt zumeist mit einer Summe im vierstelligen Bereich zu Buche. Dies sind natürlich ernorme Kosten, für eine Gegenleistung, welche der Betroffene bei Kenntnis der wahren Sachlage natürlich keinesfalls nicht gewollt hat und welche für ihn auch zumeist völlig nutzlos ist. Wir haben jedenfalls noch keinen Fall erlebt, in dem der Angerufene die Leistung wirklich haben wollte. Zum Vertragsschluss kommt es nach unseren Erfahrungen stets nur aufgrund des beim Angerufenen provozierten Irrtums.

Die Forderungen werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, anschließend mit Nachdruck verfolgt. Dabei kommen auch Inkassounternehmen oder Anwaltskanzleien zu Einsatz. Hierdurch werden die Forderungen höher und erscheinen noch bedrohlicher.

Durch eine geeignete juristische Verteidigung gegen solche Forderungen können diese oftmals abgewehrt werden. Wichtig ist dabei aber, die Abwehr zeitnah in Angriff zu nehmen. Für die möglichen Abwehrrechte laufen nämlich Fristen, welche man nicht versäumen sollte. Wenden Sie sich diesbezüglich gern an uns.

Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

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Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

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