Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Ihre Rechte auf einen Blick
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist das zentrale Transparenzrecht der DSGVO. Er ermöglicht betroffenen Personen, nachzuvollziehen, ob und wenn ja, wie, ein Verantwortlicher (z. B. Unternehmen, Verein, Behörde, Arbeitgeber) personenbezogene Daten des Betroffenen verarbeitet. Richtig genutzt, ist er der Schlüssel, um weitere Rechte – etwa Berichtigung, Löschung oder Widerspruch – effektiv durchzusetzen.
