Ein weiteres Online-Branchenportal, welches sich der Telefonmasche bedient, ist Branchenheld. Unter der Website Branchenheld.de betreibt die Firma Meihöfer und Neu GbR das gleichnamige Portal. Das Impressum weist die Stadt Bünde als Firmensitz aus. In und um Bünde sitzen weitere Firmen, die identisch vorgehen – so aktuell unter anderem die „BS Internet Vertriebsgesellschaft UG“ in Bünde, „deal UP“ in Bissendorf oder die „O.M.A. Verlags Marketing UG“ in Osnabrück. In diversen Blogbeiträgen haben wir bereits über diese Firmen und die Vorgehensweisen berichtet.
Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den meisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt dann dazu, dass die Forderung von Branchenheld, bzw. der Meihöfer und Neu GbR, letztlich nicht gezahlt werden muss.
Wir helfen Ihnen gegen Branchenheld
Wir vertreten bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmen, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen.
Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen der Vertragsfalle Branchenheld der Meihöfer und Neu GbR betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer
Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen von Branchenheld) per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.
Die Vorgehensweise, welcher sich auch die Meihöfer und Neu GbR beim Kundenfang für ihr Portal Branchenheld bedient, läuft zumeist wie folgt ab: Es wird beim Betroffenen in der Regel während der Arbeitszeit angerufen, ohne dass zuvor ein Einverständnis des Betroffenen in den Anruf vorgelegen hätte oder er oder sie Branchenheld überhaupt kannten. Dies nennt man „Kaltakquise“. Es wird uns regelmäßig von Mandanten berichtet, dass in dem Gespräch zunächst irreführende und missverständliche Angaben durch den Anrufer gemacht werden. Im Anschluss oder in einem weiteren Telefonat wird sodann eine Bandaufzeichnung gestartet, welche der Aufzeichnung des „Vertragsschlusses“ dienen soll.
Eine ausführliche Erläuterung zu dieser Vorgehensweise finden Sie in unserem älteren Artikel zum EBVZ.