ASTREUS UG – Branchenportal-Falle „firmenregister“ und „obvz“ (e-firmenregister.de und obvz.de)

Sie haben eine Rechnung oder Mahnung von der ASTREUS UG, bzw. dem "e-firmenregister" erhalten? Dann fragen Sie sich sicher nun, ob Sie etwas dagegen unternehmen können oder vielleicht sogar müssen, um eine Zahlung des geforderten Betrages vermeiden zu können. Wir helfen Ihnen weiter!

Ein Mandant berichtet uns über einen dubiosen Doppel-Anruf, welchen er kürzlich erhielt. Durch die beiden Anrufe wurde er in einen Vertrag über einen Eintrag seiner Firma in das Branchenportal „firmenregister“ gelockt. Gebraucht oder gewollt hat er diesen Vertrag freilich nicht. Er wurde Opfer einer Abzockfalle.

Zum „firmenregister“ korrespondiert die Webseite „www.e-firmenregister.de“ (Update 16.01.2018: Auch die Seite „obvz.de“ enthält ein identisches Branchenportal der Astreus UG). Schaut man in deren Impressum, wird dort eine Firma „AVENGA B.V.“ mit Sitz in den Niederlanden, als Verantwortliche genannt. Diese wird in Deutschland durch die Firma ASTREUS UG (haftungsbeschränkt), 58730 Fröndenberg vertreten.

Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den meisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der überwiegenden Zahl der Fälle dazu, dass nichts an Branchenbuchfirmen, wie die ASTREUS UG, gezahlt werden muss.

Wir helfen Ihnen gegen die ASTREUS UG

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmen und Unternehmer, welche in solche Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir für all diese Mandanten erreicht, dass nichts an die Abofallen-Firmen gezahlt werden musste. Bei Interesse können wir auch Ihnen weiterhelfen, wenn Sie in die Vertragsfalle „e-firmenregister“ geraten sind.

Wir bieten allen Betroffenen eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Fällen von Abofallen. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer[vc_single_image image=“9206″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]

Die Vorgehensweise der AVENGA B.V. / ASTREUS UG und die Folgen

Wir haben schon häufig auf unseren Internetseiten über derartige Geschäftsmodelle berichtet. Die Vorgehensweise der verschiedenen Firmen ist sich stets sehr ähnlich. Der Betroffene – in der Regel ein Gewerbetreibender oder Freiberufler – wird während der Arbeit unaufgefordert und unangemeldet plötzlich angerufen. In dem Telefonat wird seitens des Anrufers behauptet, dass man sich schon kenne und bereits eine Geschäftsbeziehung bestünde. Sehr oft führt das sodann zu dem vom Anrufer beabsichtigten Irrtum. Der Angerufene glaubt irriger Weise, dass der Anruf von einer Firma stamme, mit der er tatsächlich bereits zu tun hatte. Entsprechend arglos ist er bereit, dem Anrufer Glauben zu schenken.

Nach dieser ersten Kontaktaufnahme folgt ein weiterer Anruf, welcher sodann aufgezeichnet wird. Nun soll man diverse Fragen mit „ja“ beantworten. Der Gesprächsinhalt aus dem ersten Telefonat findet sich auf der Aufzeichnung natürlich nicht wieder. Dies zweite Telefonat dient also der „sauberen“ Aufzeichnung eines Vertragsschlusses, welchen der Angerufene gar nicht wollte oder auch nur bemerkte.

Mit Erhalt der Rechnung trifft den Angerufenen jedoch die Erkenntnis, dass er übers Ohr gehauen wurde. Der Eintrag im „e-firmenregister“ soll für ein Jahr im voraus bezahlt werden und 355,81 € kosten. Ein stolzer Preis für ein Portal welches kaum jemand kennen oder benutzen dürfe. Da hilft es auch nichts, dass man laut AGB der ASTREUS UG noch einen Eintrag auf „www.brnchenbuch-online.info“ erhält. Eher ist dies als hinderlich zu erachten, da dieser Eintrag sodann 24 Monate Laufzeit haben soll. Es ist daher zu erwarten, dass man im zweiten Jahr erneut mit einer Rechnung über 355,81 € „beglückt“ wird.

Die ASTREUS UG betreibt noch eine weitere Website, unter „www.ihr-firmeneintrag.de“. Dort kann man sich, laut Beschreibung auf der Seite, u.a. in mehr als 50 Branchenbücher eintragen lassen. Hierfür möchte die ASTREUS UG allerdings Geld sehen – viel Geld! Dieser „Service“ soll 39,90 € im Monat kosten – allerdings bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Insgesamt wären dies also 957,60 €. Wir hätten doch arge Zweifel, ob sich diese Investition rentiert.

Update 16.01.2018:

Die Astreus UG tritt mit einem weiteren Brachenportal in Erscheinung. Neben dem bisher bekannten Portal „e-firmenregister“ betreibt die Astreus UG (nun) auch ein identisches Portal unter der Domain „obvz.de“.

Namensmäßig reiht man sich damit in eine lange Reihe ebreits bestehender oder ehemaliger, sehr zweifelhafter Branchenportale ein. Gemeint sind damit inbesondere das „ebvz.de“, „abvz.de“, „dbvz.de“ und „mbvz.de“. Auch über all diese Portale hatten wir bereits berichtet.

Ein Blick ins Impressum der Seiten e-firmenregister und obvz offenbart, dass sowohl Geschäftsführer als auch Handelsregisterdaten der jeweils als Betreiberin genannten Astreus UG  dieselben sind. Es ist also davon auszugehen, dass es sich jeweils um ein und dieselbe Astreus UG handelt. Nicht ganz klar ist jedoch, wo sich der Firmensitz befindet. Auf der uns vorliegenden Rechnung des obvz ist als Firmensitz Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin, angeben. Schaut man in das Impressum auf der Seite „www.obvz.de“ ist dort jedoch die Ruhlsdorfer Str. 120 in 14513 Teltow genannt. Auf der Website des „e.firmenregister“ ist wiederum ebenfalls die Anschrift in Berlin ersichtlich. Beide Anschriften dürften jedoch nichts mit dem tatsächlichen Sitz der Astreus UG zu tun haben, ist diese doch beim Handelsregister in Hamm (also nord-östliches NRW) registriert. Hamm wiederum weist eine erstaunliche Nähe zu den Firmensitzen der oben genannten „bvz“-Firmen, ebvz, abvz und dbvz auf. Dies legt gewisse Rückschlüsse nahe, wie wir finden.

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