Gewerbeverzeichnis Regional – weitere Vertragsfalle via Formblatt

Derzeit kursieren Trickformulare, welche mit dem Begriff "Gewerbeverzeichnis" überschrieben sind. Es handelt sich dabei um die neue Abofalle "Gewerbeverzeichnis Regional". Mit einer geeigneten juristischen Abwehr kann die Forderugn zu Fall gebracht werden.

Derzeit kursieren Trickformulare, welche mit dem Begriff „Gewerbeverzeichnis“ und darunter mit einer Regionsbezeichnung, wie z.B. „Nordrhein-Westfalen“, überschrieben sind. Es handelt sich dabei um die Schreiben der neuen Branchenbuchfalle „Gewerbeverzeichnis Regional“ , welche von der gleichnamigen „Gewerbeverzeichnis Regional SRL“ betrieben wird. Dies ist ein Unternehmen mit Sitz in Bukarest, welches jedoch auf seiner Rechnung und seinen Mahnschreiben den Geschäftssitz plakativ mit „Bundesallee 116“ in Berlin angibt. Die Abzockfalle ist speziell auf Unternehmer/innen und Unternehmen ausgelegt.

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen derartige Branchenverzeichnisse und die zugehörigen Betreiberfirmen. In mittlerweile mehreren tausend Fällen haben wir stets erreichen können, dass der vermeintliche Vertrag zu Fall gebracht wurde und die Mandanten nichts an derartige Firmen zahlen mussten. Auch bei dem Gewerbeverzeichnis Regional ist diese Abwehr möglich, wenn das ganze in einem gewissen zeitlichen Rahmen in Angriff genommen wird (siehe dazu weiter unten in diesem Beitrag).

Wir helfen Ihnen gegen die Gewerbeverzeichnis Regional SRL!

Gern sind wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie uns nach der Ersteinschätzung auch mit den weiteren juristischen Schritten gegen die Gewerbeverzeichnis Regional SRL beauftragen. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zum Pauschalpreis. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abo-Fallen und des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie erreichen uns unter unserer:

[vc_single_image image=“9206″ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]Daneben besteht auch die Möglichkeit, unseren Rückrufservice zu nutzen, indem Sie uns Ihre Unterlagen zur Sache (bislang erhaltene Schreiben der Gegenseite) eingescannt oder abfotografiert per Email an Kanzlei@LFLegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten, zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Die Höhe der Kosten erläutern wir Ihnen im Rahmen der Erstberatung ausführlich. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

Die Masche ist keineswegs neu

Der Versuch, Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen in Anzeigenfallen zu locken, ist bei Weitem nicht neu. Seit Jahren existieren Firmen, welche genau die gleiche oder ähnliche Maschen betreiben. In unserem Blog auf dieser Seite (Link) haben wir bereits zu vielen solcher Fallen berichtet.

Das aktuelle „Gewerbeverzeichnis Regional“ reiht sich nahtlos ein und kopiert die Methoden bereits bestehender Abzockmaschen:

Das Formblatt, welches übersandt wird und den Betroffenen in den Vertrag locken soll, ist absichtlich irreführend gestaltet. Es finden sich in dem sehr auffällig und strukturiert gehaltenen linken Teil des Schreibens einige vorausgefüllte Daten des Angeschriebenen. Diese Daten soll er ergänzen oder ggf. korrigieren. Darunter kommt ein in kleinerer Schrift und nahezu ohne Zeilenabstand gehaltener, unübersichtlicher Fließtext, in welchem ab ca. der Mitte der Hinweis darauf versteckt ist, dass mit Unterzeichnung des Schreibens ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommen soll. Der Hinweis auf die Höhe der Kosten des Vertrages ist wiederum an anderer Stelle enthalten, nämlich in einem kleinen Textabschnitt im rechten Teil des Schreibens. Die Kosten sind dabei so dargestellt, dass sie beim normalen Lesen des Schreibens leicht zu übersehen sind. Zudem wird nur der Monatspreis, mit „66 €“ genannt. Der Vertrag selbst soll jedoch, gemäß den AGB der Gewerbeverzeichnis Regional SRL, eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren haben. Die Gesamtkosten des Vertrages belaufen sich demnach auf 1.584,00 Euro! Als Gegenleistung erhält man einen Eintrag auf dem Portal gewerbeverzeichnis-regional.net. Dieser dürfte den wenigsten Unternehmen etwas nützen und in der Regel auch nicht gewollt sein.

Sendet der Empfänger des Schreibens dieses unterzeichnet an die Gewerbeverzeichnis Regional SRL zurück, so erhält er kurze Zeit darauf eine Rechnung über die ersten 12 Monate, in Höhe von 792,00 Euro. Da der Vertrag zwei Jahre Mindestlaufzeit hat, ist eine weitere Rechnung, in gleicher Höhe, fürs darauffolgende Jahr zu erwarten. Zahlt man nicht, folgen Mahnungen und der übliche Inkassoterror. Wenig erfreulich für die Betroffenen also…

Unterschrieben – Rechnung erhalten – Was nun?

Wir vertreten seit Jahren bundesweit erfolgreich Mandanten, die in solche oder ähnliche Abofallen geraten sind. Aus unserer Sicht sind diese Verträge juristisch angreifbar. Dies ist auch bei dem Gewerbeverzeichnis Regional der Fall. Doch Vorsicht: Viele Rechte, die gegen einen solchen Vertrag vorgebracht werden können und sollten, sind an Fristen gebunden. Wer hier zu lange abwartet, schneidet sich unter Umständen wertvolle Verteidigungsmöglichkeiten ab. Wichtig ist daher ein zeitnahes und juristisch fundiertes Tätigwerden. Mit diesen Maßnahmen lässt sich dann grundsätzlich eine Forderungsdurchsetzung der Gegenseite verhindern.

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