Vertragsfalle „Firmenauskunft24“ der Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Wir erklären in diesem Beitrag, wie man sich gegen Rechnungen und Mahnungen der Branchenbuchfalle "Firmenauskunft24" der "Firmenauskunft P.U.R. GmbH" erfolgreich zur Wehr setzt. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Firmenauskunft24 – bei Anruf Branchenbuch-Abo

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ist betreibt mit Ihrem Portal „Firmenauskunft24“ eine der bereits am längsten aktiven Branchenverzeichnis-Vertragsfallen. Das Verzeichnis findet sich unter der Internet-Adresse fa-24.com.

Wie all die anderen Firmen aus diesem „Geschäftsfeld“ so versucht auch die Firmenauskunft P.U.R. GmbH Kunden für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis über irreführende Werbeanrufe zu ködern.

Wehren Sie sich gegen die Forderungen von Firmenauskunft24 jetzt!
Wir helfen Ihnen.


Sie erreichen unsere kostenlose Anwaltshotline

unter 0800 1010366
oder 0511 54543874

(auch an Wochenenden oder Feiertagen)


Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen der Firmenauskunft P.U.R. GmbH, der ETI Experts GmbH oder der Anwaltskanzlei Hebinger) per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

Falls Sie in die Vertragsfalle firmenauskunft24 der Firmenauskunft P.U.R. geraten sind, können wir Ihnen wieder heraus helfen. Wir vertreten bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmen, welche in solche Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen der Firmenauskunft P.U.R. GmbH, bzw. Firmenauskunft24, betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung.

Die Vorgehensweise der Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Die Vorgehensweise bei der „Kundenakquise“ ist immer dieselbe. Es erfolgt ein Anruf bei einem Selbstständigen oder einem Unternehmen, in aller Regel ohne, dass diese zuvor ein Einverständnis mit dem Werbeanruf erteilt hätten (also sog. Cold-Call). Jedenfalls hatte keiner unserer Mandanten, welche wir gegen derartige Firmen vertreten, je zuvor etwas von der Firmenauskunft P.U.R. GmbH / Firmenauskunft24 gehört. All unsere Mandanten berichten uns stets dasselbe. Es werden zunächst eine Reihe irreführender, bzw. sehr leicht misszuverstehender oder unwahrer Dinge vom Anrufer behauptet. So wird häufig zu Beginn behauptet, man sei von Google oder von 11880. Fällt der Angerufene darauf rein und lässt sich auf das Gespräch ein, kommt es am Ende des Telefonates zu einem Mitschnitt. Es werden vom Anrufer des Firmenauskunft P.U.R. GmbH dann einige Fragen gestellt, welche der Angerufene mit „ja“ bestätigen soll. Die meisten der Angerufenen tun dies dann, da sie durch die Äußerungen des Anrufers im irreführenden Vorgespräch arglos geworden sind. Auf diesem Wege gerät der Angerufene in einen scheinbar gewollten Vertrag mit der Gegenseite.

Unsere Kanzlei vertritt bezüglich derartiger Kundenfang-Methoden bereits tausende Mandanten. Darunter befand sich bislang jedoch noch kein einziger, der die Leistung der Abofalle wirklich haben wollte. Alle haben den „Vertrag“ allein aufgrund der irreführenden Kaltakquise-Methode aufgedrängt, bzw. untergeschoben bekommen. Niemand war sich während des Mitschnitts bereits bewusst, gerade einen mündlichen Vertrag zu schließen. Dies lässt deutlich erkennen, wie gut es den Anrufern gelingt, den eigentlichen Hintergrund ihres Anrufes zu verbergen oder zu verschleiern.

Die Vorgehensweise der Firmenauskunft P.U.R. GmbH muss hier nicht noch detaillierter beschrieben werden, weil wir dies bereits in unserem Artikel zum ebvz ausführlich getan haben, welchen Sie hier nachlesen können. Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH agiert grundsätzlich identisch, so dass alles, was wir zur Vorgehensweise des ebvz bereits geschrieben haben, auch für die Firmenauskunft P.U.R. GmbH / Firmenauskunft24 gilt.

Letztlich endet es immer im Erhalt einer Rechnung mit hohen Kosten für die/den Betroffene(n). Meist werden 4.000,00 oder 5.000,00 Euro plus Umsatzsteuer verlangt. Zahlt man nicht, folgt ein Mahnwesen, welches alle Register zieht. So meldet sich nach der Firmenauskunft P.U.R. GmbH zunächst deren Inkassounternehmen ETI experts GmbH. Hält man die Inkasso-Mahnungen aus, kommt im Anschluss die anwaltliche Verfolgung der Forderung. Diese läuft derzeit stets über die Rechtsanwaltskanzlei Hebinger, welche die Firmenauskunft P.U.R. GmbH auch in den gerichtlichen Verfahren vertritt.

Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und/oder wir Ihnen damit weiterhelfen konnten, würden wir uns über eine positive Bewertung zu unserer Kanzlei freuen.

Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

0800 10 10 366

Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

Email: Kanzlei@LFLegal.de

Fax: 0511/54543879