Firmen, welche sich der Formblatt-Masche bedienen, um Gewerbetreibende und Freiberufler in nutzlose Branchenbuchverträge zu lotsen, gibt es zuhauf. Auch die Kölner I.K. Mediendienst GmbH gehört in dieses Umfeld. Während sich jedoch andere Firmen zumeist mit einer Falle begnügen, stellt die I.K. Mediendienst GmbH gleich mehrere davon auf (Einzelheiten folgen weiter unten).
Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen derartige Branchenportal-Fallen und die zugehörigen Betreiberfirmen. In mittlerweile mehreren tausend Fällen haben wir stets erreichen können, dass der vermeintliche Vertrag zu Fall gebracht wurde und die Mandanten nichts an derartige Firmen zahlen mussten. Auch bei dem Gewerbeverzeichnis Regional ist diese Abwehr möglich, wenn das ganze in einem gewissen zeitlichen Rahmen in Angriff genommen wird (siehe auch dazu weiter unten in diesem Beitrag).
Wir helfen Ihnen gegen die I.K. Mediendienst GmbH!
Gern sind wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung. Auf Wunsch können Sie uns nach der Ersteinschätzung auch mit den weiteren juristischen Schritten gegen die I.K. Mediendienst GmbH beauftragen. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zum Pauschalpreis. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abo-Fallen und des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie erreichen uns unter unserer:
[vc_single_image image=“9206″ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]Daneben besteht auch die Möglichkeit, unseren Rückrufservice zu nutzen, indem Sie uns Ihre Unterlagen zur Sache (bislang erhaltene Schreiben der Gegenseite) eingescannt oder abfotografiert per Email an Kanzlei@LFLegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten, zu besprechen.
Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Die Höhe der Kosten erläutern wir Ihnen im Rahmen der Erstberatung ausführlich. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.
Die Vorgehensweise der I.K. Mediendienst GmbH im Detail
Alles beginnt mit einem Formblatt. Dieses trägt oben rechts entweder den Schriftzug „Mediendienst“ oder aber „Medien-Online“. Wer hinter dem Versand der Formblätter steckt, erschließt sich dem Leser auf den ersten Blick nicht. Nur wer wirklich sucht, wird fündig. Ganz unten auf dem Formblatt, in winziger Schrift, findet sich der Hinweis auf Izmir, Türkei. Ob dort wirklich eine entsprechende Firma existiert, ist höchst fraglich und eigentlich auch irrelevant, da man es im Nachfolgenden nur noch mit der I.K. Mediendienst GmbH zu tun bekommt oder deren Anwalt Andreas Welter aus Grevenbroich.
Die Angabe einer türkischen Firma auf den Formschreiben dürfte nur folgenden Grund haben: Es gilt in Deutschland als Wettbewersbverstoß, irreführende Werbeschreiben zu versenden, bei denen nicht auf den ersten Blick nach dem Öffenen erkennbar wird, dass es sich um Werbung handelt. Eben dies ist aber bei den Formschreiben „Mediendienst“ oder „Medien-Online“ der Fall. Durch den scheinbar in der Türkei ansässigen Versender möchte man offenbar das Problem umgehen, sich reihenweise Abmahnungen wegen des Versendens irreführender Werbeschreiben einzufangen.
Egal welches der beiden Formblätter man erhält, die Abläufe sind dieselben:
So wird zu Beginn des Kleingeruckten behauptet, der Kunde habe sich heute per Telefon/Fax/e-mail an den Versender gewandt und einen Eintrag in ein Online-Portal in Auftrag gegeben. Bereits dies entspricht nicht der Wahrheit. Alle Mandanten, welche wir gegen die I.K. Mediendienst GmbH vertreten, haben sich weder bei dieser, noch bei den vorgenannten türkischen Firmen gemeldet.
Die Formblätter, welche wie ein Korrekturabzug aussehen, sind im Wesentlichen wie folgt aufgebaut:
Im oberen Bereich findet man bereits voreingetragen die Daten zur eigenen Firma. Darunter folgt ein Fließtext. Dieser ist bewusst in kleiner Schrift und sehr unübersichtlich gestaltet.
Der nächste Abschnitt nennt preisliche Angaben. Daneben findet sich die besondere Vereinbarung, „Läuft automatisch aus!“.
Der vierte und augenfälligste Abschnitt stellt nochmals die Daten des Angeschriebenen dar, welche auf dem Onlineportal veröffentlich werden sollen.
Sodann kommen Zahlungsbedingungen, wiederum in winziger Schrift.
Wir haben bereits mehrfach über solche Formblattmaschen berichtet. Diejenige der I.K. Mediendienst GmbH unterscheidet sich jedoch in einigen Elementen von der üblichen Gestaltung. Bisher war es so, dass die Kosten zumeist in einem Fließtext eingearbeitet wurden und somit für den Betrachter regelmäßig verborgen blieben.
Auf den vorliegenden Formblättern sind die Kosten jedoch (scheinbar) nicht derart versteckt. Dennoch ist deren Angabe irreführend. So ergibt sich nämlich erst aus dem unübersichtlichen Fließtext, dass die gut erkennbaren Kosten bei weitem nicht den Endpreis darstellen. Erst aus dem Text ergibt sich nämlich, dass die genanten Kosten halbjährlich fällig werden sollen und das bei einer Mindestlaufzeit des Vertrages von drei Jahren. Folglich kommt der sechsfache Betrag auf einen zu! Insgesamt kostet der Eintrag somit stolze 2.394,00 € zzgl. Umsatzsteuer (399 € x 2 Halbjahre x 3 Jahre). Eine Menge Geld also, für einen Eintrag in ein Portal das tatsächlich über geringe bis keine Werbewirksamkeit verfügen dürfte.
Aus dem Fließtext auch hervor, in welches Portal der Eintrag erfolgen soll. Es handelt sich bei dem mit „Medien-Online“ überschriebenen Formblatt um die Plattform www.mov-portal.de und bei dem mit „Firmendienst“ überschriebenen und „firmendienst-portal.de“.
Betrachtet man sich die Impressen der vorgenannten Webseiten findet man jeweils als Herausgeber die I.K. Mediendienst GmbH, vertreten durch Herrn Ibrahim Karaarslan, Friesenplatz 3 in 50672 Köln.
Dieses Unternehmen will also den wirtschaftlichen Nutzen aus den „Verträgen“ ziehen. Folgerichtig kommen Rechnungen und Mahnungen auch nur noch von der I.K. Mediendienst GmbH. Der türkische Versender taucht hier nicht mehr auf.
Die I.K. Mediendienst GmbH betreibt noch ein weiteres Portal unter „www.dov-portal.de“. Diesbezüglich liegt uns jedoch noch kein Formblatt vor. Es steht jedoch zu vermuten, dass auch hierzu der Versand von Trickformularen erfolgt. Vermutlich sind diese dann mit „Digitales Online-Verzeichnis“ überschrieben oder etwas Ähnlichem.
Unterschrieben – Rechnung erhalten – Was nun?
Wir vertreten seit Jahren bundesweit erfolgreich Mandanten, die in solche oder ähnliche Abofallen geraten sind. Aus unserer Sicht sind diese Verträge juristisch angreifbar. Dies ist auch bei dem Gewerbeverzeichnis Regional der Fall. Doch Vorsicht: Viele Rechte, die gegen einen solchen Vertrag vorgebracht werden können und sollten, sind an Fristen gebunden. Wer hier zu lange abwartet, schneidet sich unter Umständen wertvolle Verteidigungsmöglichkeiten ab. Wichtig ist daher ein zeitnahes und juristisch fundiertes Tätigwerden. Mit diesen Maßnahmen lässt sich dann grundsätzlich eine Forderungsdurchsetzung der Gegenseite verhindern.
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