Vorsicht vor der OPTIMA – COMPUTER GmbH und der Masche „Regionaler Telefonbuchverlag“ – Branchenbuch-Abzocke per Anruf

Sie haben eine Mahnung der OPTIMA - COMPUTER GmbH erhalten? Dann fragen Sie sich nun sicher, ob Sie etwas dagegen unternehmen können oder vielleicht sogar müssen, um Nachteile für sich und Ihr Unternehmen abzuwenden. Wir helfen Ihnen weiter!

Eine weitere Firma, welche Unternehmen und Freiberufler in nutzlose Aboverträge zu verwickeln versucht, ist die Optima Computer GmbH mit Sitz im schweizerischen Armiswil.

Unter dem Namen Regionaler Telefonbuchverlag – RegionalerTelefonbuchverlag.de – betreibt die Optima – Computer GmbH ein kostenpflichtiges Online-Verzeichnis, für welches sie über die hinlänglich bekannte Anruf-Masche „Kunden“ zu akquirieren versucht.

Gewerbetreibende und Freiberufler werden während des täglichen Geschäfts überraschend von der Optima – Computer GmbH angerufen, ohne, dass eine vorherige Einwilligung in den Anruf vorliegt. Da es sich im Kern um einen Werbeanruf handelt, liegt ein Fall von Kaltakquise vor. Dabei wird den Angerufenen zunächst ein irreführender Sachverhalt vorgetragen. Anschließend sollen einige Fragen mit „ja“ beantwortet werden, wobei dieser Teil des Gesprächs in der Regel aufgezeichnet wird. Damit liegt der Firma dann ein vermeintlicher aber dennoch gerichtsverwertbarer Vertragsschluss auf Tonband vor. Die nicht unerheblichen Forderungen werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, mit Nachdruck und auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros und/oder Anwaltskanzleien verfolgt. Nicht selten führt der Weg sogar bis vor Gericht.

Die Optima – Computer GmbH will für Ihre „Leistung“ dann per nachfolgender Rechnung 950,81 Euro pro Jahr kassieren.

Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den meisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der Regel dazu, dass die Forderungen dieser Firmen zu Fall gebracht werden können und man die Rechnung nicht zahlen muss.

Wir helfen Ihnen gegen die Masche Regionaler Telefonbuchverlag bzw. die Optima – Computer GmbH.

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmen und Unternehmer, welche in solche Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir für all unsere Mandanten erreicht, dass nichts an die Abofallen-Firmen gezahlt werden musste. Bei Interesse können wir auch Ihnen weiterhelfen.

Wir bieten allen Betroffenen der Masche Regionaler Telefonbuchverlag eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer[vc_single_image image=“9206″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]

Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen der Optima – Computer GmbH) per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

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Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

0800 10 10 36 6

Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

Email: Kanzlei@LFLegal.de

Fax: 0511/54543879