Vorsicht vor der Gewerbedienst – DC Call Connect GmbH, Branchenbuch-Falle per Formblatt

Sie haben eine Rechnung oder Mahnung der DC Call Connect GmbH erhalten? Dann fragen Sie sich nun sicher, ob Sie etwas dagegen unternehmen können oder vielleicht sogar müssen, um Nachteile für sich und Ihr Unternehmen abzuwenden. Wir helfen Ihnen weiter!

Und die nächste Firma, welche Branchenverzeichnis-Einträge unters unternehmerische Volk jubeln möchte, tritt auf den Plan. Es handelt sich diesmal um die sog. „DC Call Connect GmbH„, welche ihre Formblätter unter dem fettgedruckten Aufmacher „Gewerbedienst“ daher kommen lässt. Das Verzeichnis dieses Unternhemens findet sich unter gewerbe-scout.de. Immer wieder tauchen Firmen auf, die mit unübersichtlichen und zumeist irreführenden Formblättern versuchen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine und sonstige Einrichtungen in weitestgehend nutzlose Branchenverzeichnis-Verträge zu locken. So auch die DC Call Connect GmbH.

Wir helfen Ihnen gegen die Masche Gewerbedienst der DC Call Connect GmbH.

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmen und Unternehmer, welche in solche Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir für all unsere Mandanten erreicht, dass nichts an die Abofallen-Firmen gezahlt werden musste. Bei Interesse können wir auch Ihnen weiterhelfen.

Wir bieten allen Betroffenen der DC Call Connect GmbH eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer[vc_single_image image=“9206″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]

Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen der DC Call Connect GmbH) per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

Die Masche „Gewerbedienst“ im Detail:

Alles beginnt damit, dass der Betroffene irgendwann das mit „Gewerbedienst“ überschriebene Formblatt der DC Call Connect GmbH erhält. Unter dem Begriff „Gewerbedienst“ ist in Fettdruck eine Faxnummer und Emailadresse platziert, an welche man das Schreiben zurücksenden solle. Dass es sich beim „Gewerbedienst“ um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handeln soll, erfährt man an dieser Stelle (noch) nicht. Daneben befindet sich die Anschrift des Betroffenen und darunter wird sehr markant der sogenannte Eintrag dargestellt, bestehend aus den Daten des Betroffenen (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer u.s.w.) – natürlich wieder in Fettdruck, denn von den eigentlichen Knackpunkten soll natürlich abgelenkt werden. Diese folgen erst darunter.

Im nächsten Abschnitt werden in kleinerer Schrift und nicht im Fettdruck Kosten aufgeführt, die sich in Grundpreis (hier: 499 €), Einstellung- und Pflegekosten (hier: 299 €) und graf. Gestaltung (hier: 199 €) unterteilen. Rechnet man diese Positionen zusammen belaufen sich die Kosten auf sagenhafte 997,00 € netto zzgl. Mehrwertsteuer (insgesamt also1.186,43 € brutto). Rechts daneben steht – drucktechnisch deutlich hervorgehoben – eine besondere Vereinbarung: „Läuft automatisch aus!“.

Darunter folgt dann ein im Vergleich zum Rest des Formblattes in winziger Schrift gehaltener, völlig unübersichtlicher Fließtext. Hier erfährt man erstmals, dass es sich beim „Gewerbedienst“ um ein Unternehmen handelt. Der korrekte Name des Unternehmens, nämlich DC Call Connect GmbH wird an dieser Stelle jedoch nicht genannt. Somit wird nicht klar, wer eigentlich der Vertragspartner des vermeintlichen Brasnchenverzeichnisvertrages werden soll. Der Text wird mit der Unterstellung eingeleitet, dass sich der Betroffene teelfonisch, per Fax oder Email an die Firma Gewerbedienst gewandt habe. Mit dieser Formulierung möchte man wohl einer Abmahnung wegen Kaltakquise vorbeugen. Da das Portal „Gewerbedienst“ bzw. die DC Call Connect GmbH völlig unbekannt sind, ist klarerweise davon auszugehen, dass sich natürlich niemand zuvor aus eigenen Stücken dort gemeldet hat. Diese Einschätzung deckt sich auch mit den Berichten unserer Mandanten, welche in die Falle der DC Call Connect GmbH getappt sind.

Ebefalls nur im Fließtext erfährt man, dass die Vertragslaufzeit drei Jahre betragen soll und die „nachfolgend vereinbarten“ Kosten halbjährlich zur Zahlung fällig seien. Dies ist schon deshalb irreführend formuliert, da „nachfolgend“ keine Kosten aufgelistet werden. Die Kostenaufstellung befindet sich in einem Abschnitt oberhalb des Textes. Auf die Laufzeit und die Abrechnungsmodalitäten wird dort jedenfalls nicht hingewiesen. Bei flüchtiger Betrachtung des Schreibens, werden diese elementaren Bestandteile des Formblattes schnell übersehen. Insbesondere der Abrechnungsregelung kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Danach fällt der oben dargestellte Betrag (1.186,43 Euro) über drei Jahre hinweg halbjährlich an. Ein enorm teurer „Spaß“ also.

Die Rechnung(en) erhält der Betroffene dann von der Firma DC Call Connect GmbH. Geschäftsführer der Firma ist Herr Umit Karaaslan. Der Sitz der Firma ist in der Gladbacher Str. 407 A in 41460 Neuss.

Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den meisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der Regel dazu, dass die Forderungen dieser Firmen zu Fall gebracht werden können und man die Rechnung nicht zahlen muss.

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