Die Swagoo Internet Werbeagentur ist ein weiteres Unternehmen, welches weitgehend nutzlose Verträge über einen Eintrag in einem Internet-Branchenverzeichnis per Kaltakquise-Anruf abzuschließen versucht. Wir berichteten bereits ausführlich über identische Vorgehensweisen anderer Firmen, wie etwa dem EBVZ, ABVZ, DBVZ, dealUP, Copion UG und Branchenheld, um nur einige zu nennen. Da verwundert es auch wenig, dass Swagoo seinen Firmensitz im selben geografischen Raum hat, wie vorgenannte Firmen, nämlich der Gegend um Osnabrück. Wie einst auch das EBVZ gibt Swagoo seinen Sitz in 49324 Melle an.
Unter der Domain www (dot) die-online-auskunft (dot) de – betreibt Swagoo ein kostenpflichtiges Online-Branchenverzeichnis, für welches über die Anruf-Masche „Kunden“ akquiriert werden sollen.
Gewerbetreibende und Freiberufler werden während des täglichen Geschäfts überraschend von für Swagoo tätige Personen angerufen, ohne, dass eine vorherige Einwilligung in diesen Werbe-Anruf von Seiten des Angerufenen vorliegt. Es handelt sich somit um lupenreine Kaltakquise und folglich um unzumutbar belästigende Werbung. Dabei wird den Angerufenen zunächst ein irreführender Sachverhalt vorgetragen, welcher oftmals dahingehend lautet, es ginge dem Anrufer um einen angeblich bereits bestehenden Probeeintrag des Angerufenen in dem Branchenportal von Swagoo. Dieser Probeeintrag sei bislang kostenfrei gewesen aber die Probezeit sei nun rum und, da man nicht gekündigt habe, müsse nun gezahlt werden. Der Angerufene – meist völlig überrumpelt – verwechselt das Ganze oft mit einem ähnlichen Vorgang, welchen er tatsächlich irgendwann getätigt hat und schenkt dem Anrufer Glauben und Vertrauen. Anschließend soll er dann einige Fragen des Anrufers bestätigen, wobei dieser Teil des Gesprächs in der Regel mitgeschnitten wird. Damit liegt Swagoo dann ein vermeintlicher Vertragsschluss als Aufzeichnung vor. Die nicht unerheblichen Forderungen (bei Swagoo imerhin knapp 1.000 Euro für einen Drei-Jahres-Vertrag) werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, mit Nachdruck und auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros und/oder Anwaltskanzleien, verfolgt. Nicht selten führt der Weg sogar bis vor Gericht.
Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den meisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der Regel dazu, dass die Forderungen von Branchenbuchfirmen, wie Swagoo, nicht gezahlt werden müssen.
Wir helfen Ihnen gegen die Swagoo Internet Werbeagentur
Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmen und Unternehmer, welche in solche Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir für all unsere Mandanten erreicht, dass nichts an die Abofallen-Firmen gezahlt werden musste. Bei Interesse können wir auch Ihnen weiterhelfen.
Wir bieten allen Betroffenen von Swagoo eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer[vc_single_image image=“9206″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]
Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen der Swagoo Internet Werbeagentur) per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.
Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.
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