[vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“9295″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“medium“][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Sie sind selbstsändig, ein Unternehmen oder Freiberufler und haben einen Anruf vom MBVZ, bzw. dem Portal mbvz.de erhalten? Dann liegen Ihnen sicher auch bereits eine Rechnung über 355,81 Euro und vielleicht auch schon Mahnungen vor. Es stellt sich die Frage, was dagegen unternommen werden kann.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]
Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge zumeist etwas unternehmen. Dies führt in der überwiegenden Zahl der Fälle dazu, dass nichts an Branchenbuchfirmen, wie mbvz.de gezahlt werden muss.
Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Unternehmen und Unternehmer, welche von derartigen Vertragsfallen betroffen sind. Bislang konnten wir für alle Mandanten erreichen, dass die vermeintlichen Forderungen der Abofallen nicht gegen unsere Mandanten durchgesetzt werden konnten. Bei Interesse können wir auch Ihnen weiterhelfen, wenn Sie in die Vertragsfalle des MBVZ geraten sind.
Wir bieten allen Betroffenen eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Fällen von Abofallen. Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer[/vc_column_text][vc_single_image image=“9206″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]
Der Anruf vom MBVZ und die Folgen
Das MBVZ, was vermutlich für Medien Branchen Verzeichnis steht, wird von der MBVZ Medien Branchen Verlags GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, betrieben. Was Branchenbuchfallen anbelangt, ist der Standort Düsseldorf recht beliebt, hat doch auch die bekannte Gewerbeauskunft-Zentrale, alias GWE GmbH, ihren Sitz dort.
Anders als bei der Gewerbeauskunft-Zentrale wird der Vertrag bei dem MBVZ jedoch nicht über ein Formularblatt eingefädelt, sondern über einen Telefonanruf. Auch dies ist in der Branche nicht unüblich und wird von verschiedenen anderen Abofallen auf die gleiche Weise betrieben, etwa dem namentlich sehr ähnlichen EBVZ.
Den Anruf vom MBVZ erhält man stets unangekündigt und ohne dass zuvor irgendein Kontakt zu besagter Firma bestanden hätte. Aus diesem Grund handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf (sog. Cold-Call), was das MBVZ jedoch nicht weiter zu kümmern scheint.
Im Telefonat wird sodann behauptet, der Angerufene hätte bereits einen Vertrag mit dem MBVZ, welcher bislang kostenlos gewesen sei. Jedoch habe er versäumt in dieser Probezeit zu kündigen, weswegen der Vertrag nunmehr kostenpflichtig weiterlaufen würde. Diesbezüglich wolle man nur nochmal die Daten des Kunden abgleichen. Ergibt sich der Angeurfene daraufhin in sein (vermeintliches) Schicksal und glaubt den Behauptungen des Anrufers, wird aus diesem „Datenabgleich“ vom MBVZ der kostenpflichtige Vertrag konstruiert. In der Folge trudelt zunächst eine Rechnung des MBVZ ein. Wer nicht sofort zahlt den ereilen in rascher Abfolge entsprechende Mahnungen.
Aus rechtlicher Sicht bestehen gute Abwehrmöglichkeiten, mit denen die vermeintlichen Ansprüche und Forderungen der Abofallen-Betreiber zu Fall gebracht werden können. Wir haben dies bereits für Hunderte von Mandanten bewirkt und diese vor Zahlungen an die Abzocker schützen können.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu unserer Kanzlei auf und wir helfen auch Ihnen weiter.
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