
LG Hamburg – Streitwert beim Datenschutz-Auskunftsanspruch 1.500,00 Euro
Das LG Hamburg sieht den Streitwert des Auskunftsanspruch beim Datenschutz nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO bei 1.500,00 Euro.
Das LG Hamburg sieht den Streitwert des Auskunftsanspruch beim Datenschutz nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO bei 1.500,00 Euro.
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