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Regionales Branchenbuch – der Name ist uns bekannt. Schon vor einigen Monaten hatten wir über eine Branchenbuchfalle mit dem Namen Regionales Branchenbuch berichtet. Dahinter verbarg sich damals die RB Medienverlagsgesellschaft GmbH mit Sitz in Ingolstadt.
Nun tauchen neue Formblätter auf, die, schlicht gelb hinterlegt, mit dem Schlagwort „Branchenbuch“ überschrieben sind. Mit einem Rahmen versehen wird darunter die Region des Betroffenen genannt, z.B. „Region: Berlin“. Auf weiteren Schreiben, wie etwa der Rechnung, heißt es dann in der Überschrift „Branchenbuch Berlin“. Als „Herausgeber“ dieses Branchenbuchs wird die IM Internet Medien Service GmbH, Franz-Kobell-Str. 1b, 83052 Bruckmühl genannt. Als Geschäftsführer ist ein Herr Eduard Moritz eingetragen. Unter der Internetadresse www.regionalesbranchenbuch.net lässt sich das Portal der IM Internet Medien Service GmbH aufrufen. Die Internetadresse erinnert an das oben erwähnte Branchenportal aus Ingolstadt.
Die Vorgehensweise der IM Internet Medien Service GmbH unterscheidet sich nicht von der Masche ähnlich dubioser Firmen. Darüber hatten wir in diversen Artikeln auf unserer Seite berichtet.
Auch seitens der IM Internet Medien Service GmbH erhalten die Betroffenen unaufgefordert ein Formblatt per Post zugesandt, welches sie unterschrieben zurücksenden sollen. Doch Achtung: Auf den ersten Blick ist nicht erkennbar, dass man mit der Unterzeichnung und Rücksendung einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Die Kosten ergeben sich lediglich aus dem unübersichtlichen Fließtext am Ende des Schreibens. Dieser Abschnitt trägt die Überschrift: „ Folgende Vertragsbedingungen gelten für Sie:“
Wer diesen Abschnitt nicht aufmerksam durchliest, was im hektischen Berufsalltag passieren kann, übersieht schnell die Kosten. Denn nicht nur dieser Textabschnitt ist unübersichtlich gestaltet, sondern auch die darin genannten Kosten werden bewusst unauffällig gehalten. Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass in einem kostenpflichtigen Vertragsangebot die anfallenden Kosten deutlich hervorgehoben werden. In dem vorliegenden Textabschnitt, wird aber darauf verzichtet, die Kosten durch Fettdruck, Absätze oder Änderung der Schriftform- und/oder Größe transparent zu gestalten. Ferner wird die Währung Euro ausgeschrieben, anstelle das markante Euro-Zeichen € zu verwenden. Auch die übliche Angabe von Cent-Beträgen hinter einem Komma fehlt. Die Zahlen und folglich die mit dem Eintrag verbundenen Kosten sind für den Betrachter damit nicht sofort erkennbar.
Die Kosten sind auch alles andere als unerheblich. Diese Betragen monatlich 99,00 € bzw. pro Jahr 1.188,00 € zuzüglich MWSt., also insgesamt 1.414,72 €. Das war es aber noch nicht. Denn aus dem unübersichtlichen Fließtext heißt es weiter: „Der Vertrag wird auf zwei Jahre fest abgeschlossen und innerhalb der Vertragslaufzeit nicht kündbar.“. Die Kosten belaufen sich also auf mindestens 2.829,44 €. Danach endet der Vertrag aber nicht automatisch. Für den Fall, dass nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Verwirrend ist auch die Angabe, dass die Kosten für den Eintrag im Format Standart Plus entstehen. Dass sich dieses Angebot ausschließlich auf das Format Standart Plus bezieht, muss man sich zusätzlich erst durch mühsame Lektüre der einzelnen Bestandteile des Formblattes erschließen.
Wer hier also nicht penibel genau hinschaut und diesem Formblatt viel Aufmerksamkeit und Zeit widmet, gerät schnell in die Falle.
Zudem trägt ein weiterer Umstand zur erheblichen Steigerung des Täuschungscharakters des Schreibens bei. So ist das Formschreiben der Firma IM Internet Medien Service GmbH nämlich optisch der Aufmachung von Schreiben der bekannten „Gelben Seiten“ stark nachempfunden. Die Farbe Gelb dominiert auch auf der Homepage des Unternehmens, also dem Branchenportal, der IM Internet Medien Service GmbH. Offenkundig möchte man bei dem Adressaten die irrige Vorstellung hervorrufen, dass es sich um ein Anschreiben des Verlags „Gelbe Seiten“ handelt. Diese Vermutung bestätigt die IM Internet Medien Service GmbH auf Ihrem Formblatt quasi sogar selbst, indem sie dort – auch im Kleingedruckten – vorsorlgich bereits darauf hinweist, dass sie „in keiner geschäftlichen Beziehung mit den Gelbe Seiten Verlagen stehen.“. Dieser Hinweis macht deutlich, dass man sich bei der IM Internet Medien Service GmbH der Verwechslungsgefahr absolut bewusst ist. Trotzdem wählt man dort diese Aufmachung und trotzdem verbirgt man den Hinweis im Kleingedruckten. Dieses Vorgehen bedarf wohl keiner wieteren Kommentierung…
Gerne helfen wir Betroffenen, welche ebenfalls in die Vertragsfalle des Regionalen Branchenbuchs geraten sind. Wir vertreten bereits seit einigen Jahren erfolgreich Mandanten gegen derartig zweifelhafte Branchenbuchanbieter. In aller Regel lassen sich die Verträge juristisch angreifen und die vermeintlichen Forderungen zu Fall bringen. Da in diesen Angelegenheit Fristen zu beachten sind, sollten Sie eine juristische Beratung nicht lange vor sich herschieben. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Ersteinschätzung. Sie erreichen uns unter unserer:
[/vc_column_text][vc_single_image image=“9206″ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]Daneben besteht auch die Möglichkeit, unseren Rückrufservice zu nutzen, indem Sie uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben der IM Internet Medien Service GmbH) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten, zu besprechen.
Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.
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