Abwehr der Abofalle „Schneller Gefunden“ des T&M Medien Verlag – So geht´s

Eine weitere Abofalle für Online-Brancheneinträge betreibt der T&M Medien Verlag. Unter dem Aufmacher "Schneller Gefunden" werden wieder einmal arglose Unternehmen per Anruf in eine Vertragsfalle gelockt. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie Sie sich gegen eine Rechnung oder Mahnung wehren können.

Unter dem Namen Schneller Gefunden ist seit Kurzen eine neue Online-Branchenverzeichnis Abofalle aktiv, welche es auf Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine abgesehen hat. Schneller Gefunden wird von einem T&M Medien Verlag mit Sitz in 47589 Uedem bertrieben. Inhaberin ist eine Frau Sara Thomas. Schneller Gefunden erinnert vom Bergiff her stark an „Clever Gefunden“, eine schon seit Längerem existierende Online-Branchenverzeichnis Vertragsfalle, welche von der Vorgehensweise her nahezu identisch mit der des T&M Medien Verlag ist (wir berichteten bereits in unserem Beitrag zu deal UP / Clever-gefunden).

Sind auch Sie von Rechnungen oder Mahnungen seitens Schneller Gefunden / T&M Medien Verlag / Sarah Thomas betroffen und haben Interesse an einer Abwehr der Forderung, lesen Sie bitte weiter.

Wir helfen Ihnen gegen Forderungen von Schneller Gefunden, bzw. des T&M Medien Verlag

Wir vertreten bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmen, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen des T&M Medien Verlag der Frau Sara Thomas betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer



Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen des T&M Medien Verlag) per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

Der Anruf des T&M Medien Verlag

Die Vorgehensweise des Frau Sara Thomas ist identisch mit dem üblichen Muster der Anrufmasche, mit welchem auch viele der anderen zweifelhaften Online-Branchenverzeichnis Betreiber auf Kundenfang gehen.

Hierbei werden die Betroffenen während der Arbeitszeit angerufen und sogleich in ein Gespräch verwickelt. Der Anrufer kommt mit einer Geschichte daher, welche zwar nicht der Wahrheit entspricht, für den Angerufenen aber ein erhebliches Verwechslungspotential besitzt. So schilderten uns Mandanten, der Anrufer habe behauptet man sei Google-Partner und würde das Deutschland Geschäft betreuen. Wenn der Angerufene die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, würde er sein Ranking bei Google verlieren oder seine Internetseite bei Google gleich gar nicht mehr gefunden werden können. Andere Mandanten berichten davon, dass der Anrufer sogleich mit der Tür ins Haus gefallen wäre und das Gespräch damit eröffnet hätte, dass es um den „Eintrag des Angerufenen im Internet“ geht. Dieser würde ja jetzt auslaufen und müsste verlängert werden, wenn man weiter im Internet gefunden werden wolle. Wieder anderen Mandanten sei gesagt worden, es bestünde bereits ein Vertrag, welchen man wohl nicht gekündigt hätte und der sich nun verlängert hätte. So oder so – der Angerufene glaubt in der Folge, der Anruf käme von einem seriösen Unternehmen, mit dem er ggf. schon zuvor zu tun hatte oder tatsächlich in einer vertraglichen Beziehung stünde. In Wirklichkeit existiert natürlich kein solcher Vertrag. Der Betroffene ist aber vom Anruf derart überrumpelt, dass er den Angaben des Anrufers Glauben schenkt und sich auf das Gespräch einlässt.

Sodann wird der Angerufene dazu gebracht, eine Tonaufzeichnung mitzumachen. Er bekommt nun einige Fragen gestellt, welche er mit „ja“ beantworten soll. Die Fragen werden dabei derart formuliert, dass sie auf einen Vertragsschluss für einen Brancheneintrag auf dem Portal Schneller-Gefunden.com des T&M Medien Verlag abzielen. Dem Angerufenen fällt dies meist nicht auf, weil er aufgrund des Vorgesprächs glaubt, mit einem seriösen Gegenüber zu sprechen.

Da der Angerufene vor dem Anruf noch nie etwas mit einem T&M Medien Verlag oder der Frau Sara Thomas zu tun hatte, handelt es sich bei dem Anruf um einen (getarnten) Werbeanruf. Es liegt ein Fall von rechtswidriger Kaltakquise vor. Hieraus ergeben sich gewisse Gegenansprüche, welche wir bei der Vertretung unserer Mandanten ebenfalls nutzen.

Die Forderung des T&M Medien Verlag

Kurze Zeit nach dem Anruf erhält der Angerufene eine Rechnung des T&M Medien Verlag, bzw. der Frau Sara Thomas, für den vermeintlich von ihm beauftragten Eintrag auf Schneller-Gefunden.com. In den uns bislang vorliegenden Fällen lautet die Rechnung auf 1.200,00 Euro (netto), bzw. 1.428,00 Euro (brutto). Ein stattlicher Preis für eine Gegenleistung, welche der Betroffenen bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht gewollt hat und welche für ihn auch zumeist völlig nutzlos ist. Wir haben noch keinen Fall erlebt, in dem der Angerufene die Leistung wirklich haben wollte. Zum Vertragsschluss kommt es nach unseren Erfahrungen stets nur aufgrund des beim Angerufenen provozierten Irrtums.

Die Forderungen werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, mit Nachdruck und auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros oder Anwaltskanzleien verfolgt. Hierdurch werden die Forderungen höher und erscheinen noch bedrohlicher.

Durch eine geeignete juristische Verteidigung gegen solche Forderungen können diese oftmals abgewehrt werden. Wichtig ist dabei aber, die Abwehr zeitnah in Angriff zu nehmen. Für die möglichen Abwehrrechte laufen nämlich Fristen, welche man nicht versäumen sollte. Wenden Sie sich diesbezüglich gern an uns.

Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

0800 10 10 36 6

Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

Email: Kanzlei@LFLegal.de

Fax: 0511/54543879