deal UP – Branchenportal-Falle „clever gefunden“ (clever-gefunden.com) des Alexander Peters

Sie haben eine Rechnung oder Mahnung von deap UP, bzw. "clever gefunden" erhalten? Dann fragen Sie sich sicher nun, ob Sie etwas dagegen unternehmen können oder vielleicht sogar müssen, um eine Zahlung des geforderten Betrages vermeiden zu können. Wir helfen Ihnen weiter!

Es ist wieder einmal Vorsicht geboten für Gewerbetreibende und Freiberufler. Eine neue Branchenverzeichnis-Falle ist seit einigen Wochen aktiv. Die Rede ist diesmal von einer Firma namens „deal UP“ aus Bissendorf bei Osnabrück, für welche ein Herr Alexander Peters verantwortlich zeichnet. Diese Firma betreibt unter dem Aufmacher „clever gefunden“ eine altbekannte Masche, wie sie in identischer Form von den „bvz“-Unternehmen bereits bekannt ist (wir berichteten hier (ebvz) und hier (abvz)). Wie schon bei den zuvor genannten „bvz`s“, wird auch bei deal UP ein Eintrag in einem nur über das Internet abrufbaren Branchenverzeichnis vertrieben. Dieses findet sich unter der Internet-Adresse „clever-gefunden.com“

Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den meisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der Regel dazu, dass die Forderungen der Branchenbuchfirmen, wie der deal UP, nicht gezahlt werden müssen.

Wir helfen Ihnen gegen deal UP

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmen und Unternehmer, welche in solche Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir für all diese Mandanten erreicht, dass nichts an die Abofallen-Firmen gezahlt werden musste. Bei Interesse können wir auch Ihnen weiterhelfen, wenn Sie in die Vertragsfalle „clever gefunden“ geraten sind.

Wir bieten allen Betroffenen eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Fällen von Abofallen. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer[vc_single_image image=“9206″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]

Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben von deal UP) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten, zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

Die Vorgehensweise von deal UP / clever gefunden und die Folgen

Die Vorgehensweise der „Kundenakquise“ ist bei deal UP dieselbe wie bei den bvz-Firmen. Es erfolgt ein Anruf bei einem Selbstständigen oder einem Unternehmen, in aller Regel ohne, dass diese zuvor ein Einverständnis mit dem Werbeanruf erteilt hätten (also sog. Cold-Call). Jedenfalls hatte keiner unserer Mandanten, welche wir gegen derartige Firmen verteeten, je zuvor von dem betreffenden Unternehmen gehört. All unsere Mandanten berichteten uns davon, dass im Telefonat sodann zunächst eine Reihe irreführender bzw. sehr leicht misszuverstehender oder gar gänzlich unwahrer Dinge seitens des Anrufers behauptet wurden. Erst anschließend, zum Ende des Telefonats, wurde dann stets eine Bandaufzeichnung gestartet, in welcher sodann fünf Fragen gestellt worden, welche der Angerufene bestätigen sollte. Die meisten der Angerufenen – durch die Äußerungen des Anrufers im irreführenden Vorgespräch arglos geworden – bestätigten sodann die Fragen und gerieten somit in einen scheinbar gewollten Vertrag mit der Gegenseite.

Unsere Kanzlei vertritt bezüglich derartiger Kundenfang-Methoden bereits sehr viele Mandanten. Darunter befand sich bislang jedoch noch kein einziger, der die Leistung, welche diese Firmen durch ihre Kaltakquise-Methode den Betroffenen aufdrängen/unterschieben, tatsächlich bewusst haben wollte. Dies lässt deutlich erkennen, wie gut es den Anrufern gelingt, den eigentlichen Hintergrund ihres Anrufes zu verbergen oder zu verschleiern.

Die Vorgehensweise von deal UP muss hier nicht im Detail beschrieben werden, weil wir dies bereits in unserem Artikel zum ebvz ausführlich getan haben, welchen Sie hier nachlesen können. Deal UP agiert grundsätzlich identisch, so dass alles, was wir zur Vorgehensweise des ebvz bereits geschrieben haben, auch für clever-gefunden.com gilt.
[/vc_column_text][vc_separator type=“normal“ position=“center“][vc_column_text]

Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat oder wir Ihnen helfen konnten, würden wir uns über eine Google Bewertung zu unserer Kanzlei freuen.
[vc_row][/vc_row]

Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

0800 10 10 36 6

Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

Email: Kanzlei@LFLegal.de

Fax: 0511/54543879