Hilfe gegen Abzocke der RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH

Eine Vertragsfalle im Bereich von Handelsregister-Eintragungen betreibt die RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie Sie sich gegen eine Rechnung oder Mahnung wehren können.

Unternehmen, welche sich neu im Handelsregister eintragen lassen, erhalten häufig kurz darauf ein Schreiben der „RSU Registerstelle für Unternehmen„. Das Schreiben vermittelt durch seine Aufmachung insgesamt einen sehr amtlichen Eindruck. Tatsächlich ist es jedoch keine Behörde, welche einem da schreibt, sondern eine GmbH, welche als Trittbrettfahrerin versucht, das neu eingetragene Unternehmen übers Ohr zu hauen.

Wir verteten seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen derartige Firmen. In mittlerweile mehreren tausend Fällen haben wir stets erreichen können, dass der vermeintlich zustandegekommene Vertrag zu Fall gebracht werden konnte und unsere Mandanten keinen einzigen Euro an derartige Firmen zahlen mussten. Anders ist dies leide nur dann, wenn bereits gezahlt worden ist. Das Geld zurückzuholen gestaltet sich recht schwierig, da das Geld in der Regel auf ein Konto im Ausland gezahlt worden ist. Haben Sie noch nicht gezahlt, ist eine Abwehr der Forderung jedoch möglich und wird erfolgreich ausgehen.

Wir helfen Ihnen gegen Forderungen der
RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH

Wir vertreten bereits seit Jahren Unternehmen, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass solche Firmen ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen der RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer



Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen der RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH) per Email an Kanzlei@LFLegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wir kümmern uns um den Rest.

Die Masche im Detail

Vorgehensweise der RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH ist nicht neu. Bereits seit Jahren machen Unternehmen, welche sich neu im Handelsregister eintragen lassen oder Ändrungen an Ihrem Eintrag vornehmen im Nachhinein Bekanntschaft mit Firmen, die eine bestimmte Zahlpflicht vorgaukeln.

Es werden dabei die Umstände ausgenutzt. Die meisten Eintragungen im Handelsregister finden aufgrund von Firmengründungen oder Umfirmierungen statt. Unternehmen, die einen solchen Schritt gehen, sind für gewöhnlich mit einer Menge an behördnlichen Formularen beschäftigt und müssen auch eine Reihe von tatsächlich behördlichen Kostenrechnungen begleichen. Hinzu kommt der oft gleichfalls vorliegende allgemeine Stress in derartigen Phasen.

Genau diese Situationen nutzen Firmen wie die RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH aus und senden den Betroffenen in dieser Zeit dann auch ihr irreführendes Schreiben zu, da man genau weiss, dass dieses von Unternehmen mit einem echten behördlichen Schreiben verwechselt und einfach mit abgearbeitet – sprich unterzeichnet und zurückgesandt – wird. Dass es sich tatsächlich um keine Behörde handelt, sondern dem Unternehmen mit diesem Schreiben nur eine vollkommen nutzlose Leistung angedreht werden soll, bleibt aufgrund der perfiden äußeren Gestaltung des Schreibens vom Adressaten oft unerkannt.

Kurze Zeit später erhält das Unternehmen sodann die Rechnung über zumeist 495,00 Euro zzgl. MwSt. Wer jetzt sofort zahlt, hat das Problem, dass für eine Rückerlangung des Geldes nur vage Erfolgsaussichten bestehen. Hat man jedoch noch nicht gezahlt, kann durch eine fachgerechte juristische Gegenwehr der vermeintliche Zahlungsanspruch der RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH vernichtet werden.

Kostenfreie anwaltliche Erstberatung unter

0800 10 10 36 6

Sie erreichen uns stets von 8 bis 22 Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch per Fax oder Email an uns richten.

Email: Kanzlei@LFLegal.de

Fax: 0511/54543879