Teledeal Media ist eine weitere Vertragsfalle für Online-Branchenbuch Einträge. Inhaber der Firma Teledeal Media ist ein Herr Nizam Toru. Der Firmensitz lautet: Hinter dem Schinken 14, 46446 Emmerich am Rhein. Emmerich am Rhein ist kein unbekannter Ort, was Branchenbuch-Vertragsfallen anbelangt. Dort ist auch die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ansässig, welche das Portal „Firmenauskunft24“ (früher „dbvz“) betreibt. Über dieses Unternehmen haben wir hier bereits vor einiger Zeit berichtet.
Wie bei Firmenauskunft24 wird auch bei Teledeal Media ein Eintrag in einem nur über das Internet abrufbaren Branchenverzeichnis vertrieben. Dieses findet sich unter der Internet-Adresse „www.städte-check.de und www.städte-check.com“
Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den meisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der Regel dazu, dass die Forderungen der Branchenbuchfirmen, wie der Teledeal Media, nicht gezahlt werden müssen.
Wir helfen Ihnen gegen Teledeal Media
Wir vertreten bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmen, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen.
Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen von Teledeal Media betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer
Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen von Teledeal Media) per Email an Kanzlei@LFlegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.
Es beginnt mit dem Anruf von Teledeal Media
Die Vorgehensweise des Herrn Nizam Toru folgt bei Teledeal Media dem üblichen Muster der Anrufmasche.
Hierbei werden die Betroffenen während der Arbeitszeit angerufen und sogleich in ein Gespräch verwickelt. Der Anrufer kommt mit einer Geschichte daher, welche zwar nicht der Wahrheit entspricht, für den Angerufenen aber ein erhebliches Verwechslungspotential besitzt. So schilderten uns Mandanten, der Anrufer habe behauptet man sei Google-Partner und würde das Deutschland Geschäft betreuen. Wen der Angerufene die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, würde er sein Ranking bei Google verlieren oder seine Internetseite bei Google gleich gar nicht mehr gefunden werden können. Ein anderer Mandant berichtete davon, dass der Anrufer behauptete es bestünde bereits ein Vertrag, welchen man wohl nicht gekündigt hätte und der sich nun verlängert hätte. Der Angerufene glaubt in der Folge, der Anruf käme von einem seriösen Unternehmen, mit dem er ggf. schon zuvor zu tun hatte oder tatsächlich in einer vertraglichen Beziehung stünde. In Wirklichkeit existiert natürlich kein solcher Vertrag. Der Betroffene ist aber vom Anruf derart überrumpelt, dass er den Angaben des Anrufers Glauben schenkt und das Gespräch mitmacht.
Sodann wird der Angerufene dazu gebracht, eine Tonaufzeichnung mitzumachen. Er bekommt nun einige Fragen gestellt, welche er mit „ja“ beantworten soll. Die Fragen werden derart formuliert, dass sie auf einen Vertragsschluss mit Teledeal Media abzielen. Dem Angerufenen fällt dies meist nicht auf, weil er aufgrund des Vorgesprächs glaubt, mit einem seriösen Gegenüber zu sprechen.
Da der Angerufene vor dem Anruf noch nie etwas mit Teledeal Media oder Herrn Toru zu tun hatte, handelt es sich bei dem Anruf um einen (getarnten) Werbeanruf. Es liegt ein Fall von rechtswidriger Kaltakquise vor. Hieraus ergeben sich gewisse Gegenansprüche, welche wir bei der Vertretung unserer Mandanten ebenfalls nutzen.
Es folgt die Rechnung von Teledeal Media
Kurze Zeit nach dem Anruf erhält der Angerufene eine Rechnung von Städte-Check / Teledeal Media. Die Höhe fällt dabei unterschiedlich aus. In den uns vorliegenden Fällen liegt sie in der Regel irgendwo zwischen 800 Euro und 3.300 Euro.
Die Forderungen werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, mit Nachdruck und auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros oder Anwaltskanzleien verfolgt. Hierdurch werden die Forderungen höher und erscheinen noch bedrohlicher.
Durch eine geeignete juristische Verteidigung gegen solche Forderungen können diese abgewehrt werden. Wichtig ist dabei aber, die Abwehr zeitnah in Angriff zu nehmen. Für die möglichen Abwehrrechte laufen nämlich Fristen, welche man nicht versäumen sollte.
Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und/oder wir Ihnen damit weiterhelfen konnten, würden wir uns über eine positive Bewertung zu unserer Kanzlei freuen.