Vorsicht: Branchen-Abofalle „infobel24“ und „OnlineFirmenPortal“ der EU Marketing AG und

Sie haben eine Rechnung oder Mahnung vom OnlineFirmenPortal, bzw. der EU Marketing AG oder infobel24 erhalten? Dann fragen Sie sich sicher nun, ob Sie etwas dagegen unternehmen können oder vielleicht sogar müssen, um eine Zahlung des geforderten Betrages vermeiden zu können. Wir helfen Ihnen weiter!

Es ist wieder Vorsicht geboten für Gewerbetreibende und Freiberufler. Diesmal möchten wir vor der Branchenverzeichnis-Falle „OnlineFirmenPortal“ warnen, welche von der schweizer Firma EU Marketing AG betrieben wird. (Update 13.06.2018: Im Zuge der EU Marketing AG taucht nunmehr auch eine Firma mit namen „infobel24“ auf, welche exakt dieselbe Masche wie das „OnlineFirmenPortal“ betreibt. In den AGBs von infobel24 heisst es unter § 2 dazu dann auch, dass man im Auftrag der EU Marketing AG handele. Die Masche beider Unternehmen gleicht derjenigen der „bvz“-Unternehmen (wir berichteten hier (ebvz) und hier (abvz)). Wie schon bei den zuvor genannten „bvz`s“, wird auch beim OnlineFirmenPortal ein Eintrag in einem nur über das Internet abrufbaren Branchenverzeichnis vertrieben. Dieses findet sich unter der Internet-Adresse „www.onlinefirmenportal.de“

Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den meisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der Regel dazu, dass die Forderungen von Branchenbuchfirmen, wie der EU Marketing AG oder infobel24, nicht gezahlt werden müssen.

Wir helfen Ihnen gegen das OnlineFirmenPortal und infobel24

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Unternehmen und Unternehmer, welche in solche Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir für all diese Mandanten erreicht, dass nichts an die Abofallen-Firmen gezahlt werden musste. Bei Interesse können wir auch Ihnen weiterhelfen, wenn Sie in die Vertragsfalle „OnlineFirmenPortal“ oder „infobel24“ geraten sind.

Wir bieten allen Betroffenen eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Fällen von Abofallen. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer[vc_single_image image=“9206″ border_color=“grey“ img_link_target=“_self“ img_size=“full“][vc_column_text]

Die Vorgehensweise der EU Marketing AG / infobel24 und die Folgen

Die Vorgehensweise der „Kundenakquise“ ist bei der EU Marketing AG und infobel24 dieselbe wie bei den bvz-Firmen. Es erfolgt ein Anruf bei einem Selbstständigen oder einem Unternehmen, in aller Regel ohne, dass diese zuvor ein Einverständnis in den Erhalt von Anrufen seitens der EU Marketing AG oder infobel24 erteilt hätten (also sog. Cold-Call). Jedenfalls hatte keiner unserer Mandanten, welche wir gegen derartige Firmen vertreten, je zuvor von dem betreffenden Unternehmen gehört. In einem aktuellen Fall schildert uns unsere Mandantin, der Anrufer habe das Gespräch mit einem Hinweis auf die  Änderungen im Datenschutzrecht begonnen. (Anmerkung: Gemeint war damit offenbar die EU-Datenschutzgrundverordnung.) Aufgrund der neuen Anforderungen müsse man die Daten unserer Mandantin abgleichen.

Dieser Aufhänger ist natürlich absoluter Unsinn. Weder die EU-Datenschutzgrundverordnung noch das neue Bundesdatenschutzgesetz fordern einen Datenabgleich mit irgendwelchen Branchenbuch-Unternehmen.  Da das Thema der kommenden Verschärfungen im Datenschutzrecht jedoch derzeit vieldiskutiert ist, zieht ein solcher Aufmacher natürlich bei jristischen Laien. Auch unsere Mandantin war daher bereit, sich auf das Gespräch einzulassen.

Die weitere Vorgehensweise ist dann auch wieder wie gehabt bei solchen Firmen: Zum Ende des Telefonats, nachdem der Angerufene durch die unwahren Angaben des Anrufers ausreichend in die Irre geführt worden ist, wird eine Bandaufzeichnung gestartet, in welcher einige abschließende Fragen gestellt werden. Diese soll der Angerufene dann nur noch zustimmend bestätigen. Was den Angerufenen dann meist nicht mehr auffällt: Die abschließenden Fragen werden so gestellt, dass sie alle nur noch auf einen Vertragsschluss abzielen und Vertragsinhalt beschreiben. Verhält sich der Angerufene sodann wie von der EU Marketing AG bzw. infobel24 beabsichtigt und bestätigt die Fragen etwa jeweils mit einem „ja“, so landet er unbewusst in einem scheinbaren Vertrag mit der Gegenseite.

Es folgt die unvermeidliche Rechnung, welche beispielsweise für einen Zeitraum von 12 Monaten 749,00 Euro betagen soll, merkwürdiger Weise ohne, dass darauf Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Zwar findet sich unter den Kosten ein Sternchen-Verweis „*“ auf eine anfallende Umsatzsteuer. Dieser Verweis ist aber aus unserer Sicht irrelevant, da er nirgends verknüft ist. Das Sternchen findet sich an keinem der Preise. Dies ist jedenfalls Stand der Rechnungen vom Februar 2018.

Unsere Kanzlei vertritt bezüglich derartiger Kundenfang-Methoden bereits sehr viele Mandanten. Darunter befand sich bislang jedoch noch kein einziger, der die Leistung, welche diese Firmen durch ihre Kaltakquise-Methode den Betroffenen aufdrängen/unterschieben, tatsächlich bewusst haben wollte. Dies lässt deutlich erkennen, wie gut es den Anrufern gelingt, den eigentlichen Hintergrund ihres Anrufes zu verbergen oder zu verschleiern.

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