Abwehr der Abofalle CEOTECC (vormals „seotecc“) – So geht´s

Eine weitere Abofalle lautet auf den Begriff CEOTECC. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie Sie sich gegen eine Rechnung oder Mahnung wehren können.
abwehr der abofalle seotecc des alexander peters

Unter dem Namen CEOTECC gibt es eine weitere Abofalle, die es auf Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine abgesehen hat. Wieder einmal versucht Herr Alexander Peters ein weiteres Abomodell zu platzieren. Herr Peters zeichnet bereits für verschiedene andere Abofallen verantwortlich, über welche wir bereits berichtet haben. Dies sind z.B. deal UP / Clever-gefunden oder das abvz der Peters Online Verlag GmbH. Ceotecc ist unter der Domain allgemeine-seoauskunft.com zu erreichen. Sind auch Sie von Rechnungen oder Mahnungen seitens ceotecc betroffen und haben Interesse an einer Abwehr der Forderung, lesen Sie bitte weiter.

Wir helfen Ihnen gegen Forderungen von CEOTECC

Wir vertreten bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Unternehmen, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen von ceotecc betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer



Daneben besteht auch die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben, Rechnungen oder Mahnungen von ceotecc) per Email an Kanzlei@LFlegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten zu besprechen.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um den Rest.

Der Anruf von CEOTECC

Die Vorgehensweise des Herrn Alexander Peters folgt auch bei ceotecc dem üblichen Muster der Anrufmasche.

Hierbei werden die Betroffenen während der Arbeitszeit angerufen und sogleich in ein Gespräch verwickelt. Der Anrufer kommt mit einer Geschichte daher, welche zwar nicht der Wahrheit entspricht, für den Angerufenen aber ein erhebliches Verwechslungspotential besitzt. So schilderten uns Mandanten, der Anrufe habe behauptet man sei Google-Partner und würde das Deutschland Geschäft betreuen. Wen der Angerufene die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, würde er sein Ranking bei Google verlieren oder seine Internetseite bei Google gleich gar nicht mehr gefunden werden können. Ein anderer Mandant berichtete davon, dass der Anrufer behauptete es bestünde bereits ein Vertrag, welchen man wohl nicht gekündigt hätte und der sich nun verlängert hätte. Der Angerufene glaubt in der Folge, der Anruf käme von einem seriösen Unternehmen, mit dem er ggf. schon zuvor zu tun hatte oder tatsächlich in einer vertraglichen Beziehung stünde. In Wirklichkeit existiert natürlich kein solcher Vertrag. Der Betroffene ist aber vom Anruf derart überrumpelt, dass er den Angaben des Anrufers Glauben schenkt und das Gespräch mitmacht.

Sodann wird der Angerufene dazu gebracht, eine Tonaufzeichnung mitzumachen. Er bekommt nun einige Fragen gestellt, welche er mit „ja“ beantworten soll. Die Fragen werden derart formuliert, dass sie auf einen Vertragsschluss mit seotecc abzielen. Dem Angerufenen fällt dies meist nicht auf, weil er aufgrund des Vorgesprächs glaubt, mit einem seriösen Gegenüber zu sprechen.

Da der Angerufene vor dem Anruf noch nie etwas mit ceotecc oder Herrn Peters zu tun hatte, handelt es sich bei dem Anruf um einen (getarnten) Werbeanruf. Es liegt ein Fall von rechtswidriger Kaltakquise vor. Hieraus ergeben sich gewisse Gegenansprüche, welche wir bei der Vertretung unserer Mandanten ebenfalls nutzen.

Die Forderung von CEOTECC

Kurze Zeit nach dem Anruf erhält der Angerufene eine Rechnung von ceotecc. In den uns vorliegenden Fällen lauten die Rechnungen von ceotecc mal auf 2.856 Euro, mal auf 3.570 oder sogar auf 5.950 Euro. Zumeist ist der Ausgangsbetrag sogar noch höher auf der Rechnung angegeben. Durch erhebliche Rabatte kommt man am Ende dann jedoch auf die vorgenannten Beträge. Voll das Schnäppchen also!? Wohl eher nicht. Meist ist die Gegenleistung, welche ceotecc erbringen will, für den Betroffenen nutzlos. Wir haben noch keinen Fall erlebt, in dem der Angerufene die Leistung wirklich haben wollte. Zum Vertragsschluss kommt es nach unseren Erfahrungen stets nur aufgrund des beim Angerufenen provozierten Irrtums.

Die Forderungen werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, mit Nachdruck und auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros oder Anwaltskanzleien verfolgt. Hierdurch werden die Forderungen höher und erscheinen noch bedrohlicher.

Durch eine geeignete juristische Verteidigung gegen solche Forderungen können diese oftmals abgewehrt werden. Wichtig ist dabei aber, die Abwehr zeitnah in Angriff zu nehmen. Für die möglichen Abwehrrechte laufen nämlich Fristen, welche man nicht versäumen sollte.

Wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und/oder wir Ihnen damit weiterhelfen konnten, würden wir uns über eine positive Bewertung zu unserer Kanzlei freuen.

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