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Abwehr der Vertragsfalle der „Suchmaschinen Service GmbH“ – So geht´s

Die Suchmaschinen Service GmbH ist eine weitere Abofalle für Online-Brancheneinträge. Wieder einmal werden arglose Unternehmen per Anruf in eine Vertragsfalle gelockt und danach erheblich zur Kasse gebeten sowie mit Mahnungen und Inkasso und Anwalt traktiert, wenn sie nicht freiwillig zahlen. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und wie Sie sich gegen eine Rechnung oder Mahnung wehren können.

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Warum jedes Notariat einen Datenschutzbeauftragten braucht

Die Antwort auf die Überschrift ist schnell gegeben: Notarinnen und Notare sind öffentliche Stellen der Länder. Für öffentliche Stellen schreibt Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO zwingend die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vor – unabhängig von Kanzleigröße, Datenmengen oder Mitarbeiterzahl.

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